Der Flieger hätte noch gestoppt werden können…

Die Landesdirektion behauptet, dass die Abschiebung nicht mehr gestoppt werden konnte, weil die Entscheidung der Härtefall zu spät kam.

Einer der Nachbarn recherchierte da mal genau nach:

Wir wissen, dass die Entscheidung der Härtefallkommission um 11:50 kam und dass der Flieger um 11:59 abhob. 9 Minuten reichen, um Leben, Gesundheit und Zuhause von 9 Menschen zu retten!

Siehe hier und hier die Trackingdaten des Fluges.

Dann hat die LDS Medien gegenüber behauptet, der Flieger ist noch nicht abgehoben, war aber schon auf dem Rollfeld.

Auch falsch! Wir können auch beweisen, dass der Flieger erst um 11:55 das Rollfeld verlassen hat

Laut Radarbox wurde das Gate aber erst 9:55 Uhr (UTC), d. h. 11:55 Uhr (MESZ) verlassen. In 5min kann man viel erreichen, wenn man will. Auch hier ein Verstoß gegen sächsischen Recht (§4 Abs. 5 HFKVO).

Theoretisch hätte der Flug noch gestoppt werden können, wenn es gewollt gewesen wäre.

1 Kommentar zu „Der Flieger hätte noch gestoppt werden können…“

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