CDU: Rechtsstaat = Kindeswohlgefährdung

Nach 20 Tagen antwortet das Sächsische Innenministerium auf unsere Forderungen…

Am 30.06.2021 um 11:58 schrieb SMI Amtschef:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2021 an Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller, deren Beantwortung mir übertragen ist. Bürgerschaftliches Engagement ist gerade im Bereich der Migration ein sehr wichtiges Gut. Ihrem Unverständnis oder Unmut über den Vollzug dieser Abschiebung bringen die beteiligten Bediensteten und bringe ich persönlich großes Verständnis entgegen. Der Vollzug einer Abschiebung für Personen, die gesetzlich keine Bleibeperspektive haben ist – gerade auch wenn Kinder beteiligt sind – für die Betroffenen belastend und für alle Beteiligten persönlich sehr herausfordernd. Wenn Asylanträge vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden sind und auch die Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte noch unmittelbar am Tag der Abschiebung hieran nichts geändert hat, sind die betreffenden Familien zur Ausreise verpflichtet. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist die Verwaltung verpflichtet, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen. Der Vollzug der europarechtlich und bundesgesetzlich vorgegebenen Pflicht zum Vollzug der Ausreisepflicht von ausreisepflichtigen Personen ist leider immer wieder mit persönlichen Härten verbunden. Deshalb wird vor einer Abschiebung versucht, ausreisepflichtige Familien davon zu überzeugen, freiwillig ihrer Ausreisepflicht nachzukommen und diese freiwillige Ausreise auch bei Bedarf zu fördern. Gelingt dies nicht, muss die Ausreisepflicht durch Abschiebung vollzogen werden. In einschlägigen Fällen wird von den zuständigen Ausländerbehörden der Landkreise zudem geprüft, ob auch ohne die Anerkennung als Flüchtling aufgrund von Integrationsleistungen ein Bleiberecht zugesprochen werden kann. Dafür müssen aber die gesetzlich normierten Voraussetzungen vorliegen. Wenn die Prüfung der Ausländerbehörde zu dem Ergebnis führt, dass dies nicht der Fall ist, bleibt es bei der Verpflichtung der Behörde, die Abschiebung durchzusetzen. Im Fall der Familie Imershvili lagen die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis nach Prüfung und Auffassung des zuständigen Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht vor. Nach unseren   sind die Behörden an die Gesetze und Recht gebunden. Ihre Entscheidungen können von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Dies ist z.B. in diesem Fall in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Abschiebung beim Verwaltungsgericht Dresden geschehen. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestätigt. An diese gerichtliche Entscheidung sind die für die Abschiebung zuständigen Behörden gebunden, ein hiervon abweichender Beurteilungsspielraum steht ihnen nicht zu. Es steht den Betroffenen natürlich offen, weiteren zulässigen gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Rechentin

Amtschef SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Wilhelm-Buck-Str. 2 | 01097 Dresden | Postanschrift: 01095 Dresden Tel.: +49 (0)351/564-30100 | Fax: +49 (0)351/564-30109 Thomas.Rechentin@smi.sachsen.de | Amtschef@smi.sachsen.de

Wir finden das heuchlerisch, verehrte CDU! Erst im Land und Bund gegen Migration hetzen und immer restriktivere Gesetze durchsetzen, die keine Menschlichkeit mehr kennen und dann von Rechtsstaat faseln…

Eine unserer Antworten:

Guten Tag,

danke für Ihre Antwort, die 20 Tage später kam. Das zeigt uns, wie wichtig Ihnen unser Anliegen und der Austausch dazu ist.

Nämlich gar nicht.

Ich finde es immer nahezu schizophren, wie sich auf verfassungsrechtliche Grundsätze gestützt wird. Und damit wird legitimiert, dass eine Familie nach so vielen Jahren, nach Erbringung der politisch geforderten Integrationsleistung, nachdem die Kinder in unserem Bildungssystem sozialisiert sind usw., nachts aus den Betten gerissen werden und in eine unsichere Zukunft abgeschoben werden.

Einhaltung des Rechtsstaats heißt nicht, Gesetze umzusetzen, die durchs Parlament gepeitscht wurden, angeheizt von Vorurteilskampagnen, Abschottungsphantasien und Rassismus. Einhaltung des Rechtsstaats heißt nicht, die nochmals restriktivere Auslegung dieser Bundesgesetze in sächsischen Verwaltungsvorschriften gut zu heißen.

Der Rechtsstaat gründet sich auf grund- und völkerrechtliche Verpflichtungen, die stehen vor allem.

Die Würde des Menschen, der Schutz des Kindeswohls, um nur 2 zu nennen, machen eine nächtliche Abschiebung von einer Familie nach so vielen Jahren hier in Pirna einfach unmöglich.

Die Familien werden einfach ausgesetzt. Am 26.5. haben Sie zum Beispiel eine Frau mit 5 Kindern, nachdem sie sie von ihrem Mann getrennt haben, um 23 Uhr in der Nacht in Tiflis ausgesetzt! Ohne Telefone (die haben Sie ihnen abgenommen und NICHT zurück gegeben). Sie saß die halbe Nacht dort, bis sie es irgendwie organisieren konnte, eine vorübergehende Bleibe zu finden.

Polizist*innen stürmen in der Nacht die Wohnung, geben eine halbe Stunde Zeit zum packen, nehmen Wertgegenstände und v.a. Mobiltelefone weg, lachen weinende Kinder aus, fesseln ggf. Väter und ältere Söhne und schieben die Leute ohne Geld, Telefon ab, nicht einmal eine Unterkunft für die erste Nacht oder ein Handgeld ist organisiert. Das ist Ihr Rechtsstaat?! So wird er durchgesetzt? Ihr Ernst?

Die menschenrechtliche Verpflichtung Deutschland hört nicht an der Grenze auf, beachten Sie hierzu bitte die Rechtssprechung von BVerfG und EuGH und EGMR.

Das restriktive, realitätsferne Asyl- und das Aufenthaltsgesetz in Deutschland und die noch extererm Auslegung und Umsetzung in Sachsen sind das Problem. Und die Arroganz der CDU, ihre Abschottungsphantasien immer weiter ungehindert umsetzen zu können und bürgerliche Proteste hierzu zu ignorieren oder klein zu reden, das ist das Problem.

Ich selber war nie CDU-Wählerin, aber ich habe einige in Pirna getroffen, die als ehemals “Stramme CDU Wähler” Ihre Politik nicht mehr weiter tragen werden.

Lassen Sie die Familie zurück kommen und treten Sie in einen offenen, demokratischen Prozess zur Erarbeitung einer grundrechtskonformen Rückführungsrichtlinie für Sachsen!

Familie Imerlishvili hatte unverzüglich nach Eintreten der Ausreisepflicht einen gut begründeten Antrag auf §25b AufenthG gestellt. Weil sich Lebensrealitäten eben ändern. Weil Ihr Visa- und Kontrollfetisch, warum Sie jeden Spurwechsel verhindern wollen, welt- und realtiätsfremd ist! Warum ist Ihr Abschottungs- und Kontrollwahn wichtiger als der ganz normale Wunsch eines Kindes,  bei seinen Schulfreund*innen zu bleiben, wichtiger als Berufsziele, wichtiger als das Leben dieser Menschen??

Die Ausländerbehörde Pirna hatte sich im März 2021 mit einem Anhörungsschreiben zurückgemeldet, sie gedenke abzulehnen mit Begründungen, aus der klar herausgeht, dass der Antrag, der im Januar noch ergänzt wurde, nicht ordentlich inhaltlich geprüft wurde. Einige Punkte waren spätestens im Januar 2021 klar widerlegt. Noch vor einer Entscheidung im erstinstanzlichen Verfahren wurde abgeschoben. Noch bevor also, bevor überprüft wurde, ob ein einfacher einzelner Sachbarbeiter in der ABH Pirna Fehler gmeacht hat! Der hat über die Existenz der ganzen Familie entschieden?!

Das mag laut Aufenthaltsrecht legal sein, weil ja – durch die CDU vor allem – in den 70er und 80er Jahren der Grundsatz nach Art. 19 Abs. 4 GG für asylsuchende Menschen nahezu ausgehebelt wurde, aber legitim ist es nicht! Und unser “Unmut”, den Sie verstehen, gründet nicht daher, dass wir mehr die Kinder sehen aber der Rechtsstaat halt manchmal hart ist, wenn sich Leute nicht an Gesteze halten. Nein! Unsere Wut kommt daher, dass Sie sich nicht an die Grundrechte halten und dass die Politik in Sachsen gegenüber asylsuchenden und geduldeten Menschen die Würde des Menschen verletzt. Sie haben KEINE AHNUNG, was Ihre Abschiebepolitik mit den Menschen macht. Sie macht die Leute krank und kaputt, sie traumatisiert Kinder. Das hat niemand verdient.

Aber dieses Mal kommen Sie nicht damit durch! Wir geben nicht auf!

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert