An das Sächsisches Staatsministerium des Innern Herrn Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller 01095 Dresden
14.07.2021
Sehr geehrter Herr Minister Wöller,
ich wende mich heute in der Angelegenheit der neunköpfigen georgischen Familie I. aus Pirna an Sie, deren aus meiner Sicht unmenschliche Abschiebung in der Nacht auf den 10. Juni dieses Jahres mich – sowie zahlreiche andere Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen – tief betroffen gemacht hat.
Nach meinem Kenntnisstand waren die Eheleute I. und ihre Kinder bestens in der Stadtgesellschaft von Pirna integriert. Beide waren berufstätig. Herr I. I. arbeitete als Pfleger und engagierte sich nebenbei bei der Pirnaer Tafel. Frau I. I. war Reinigungskraft und half ehrenamtlich als Übersetzerin bei der Caritas aus. Die älteste Tochter besuchte das Gymnasium.
Kurzum: Die Familie I. entsprach geradezu beispielhaft jenem Personenkreis, den der Gesetzgeber in § 25 b des Aufenthaltsgesetzes für eine Aufenthaltsgewährung auf Grund nachhaltiger Integration im Blick hatte. Dass der Familie diese Möglichkeit gleichwohl verwehrt wurde, ist für mich ebensowenig nachvollziehbar wie der Umstand, dass jetzt im Nachgang kleinere und zudem sehr lange zurückliegende Verfehlungen des Herrn I. I. zur Rechtfertigung dieser inhumanen Maßnahme herangezogen werden.
Sehr geehrter Herr Innenminister, ich möchte Sie eindringlich bitten, im Rahmen ihrer Befugnisse alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, damit die Familie I. schnellstmöglich nach Pirna zurückkehren kann. Hier sollte der Familie die Chance gegeben werden, das Votum der sächsischen Härtefalllommission abzuwarten, die sich bereit erklärt hat, sich des Falles anzunehmen. Zugleich sollte die Möglichkeit, der Familie I. einen Aufenthaltstitel auf Grund ihrer Integrationsleistungen zu gewähren, nochmals sorgfältig geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen Dr. André Hahn