SPD: Schreiben an Landrat Geisler

Albrecht Pallas, SPD Sachsen. unterstützt uns und bittet um eine Betretenserlaubnis für Familie Imerlishvili, damit sie legal und schnel zurück kommen kann.

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Abschiebung der Familie Imerlishvili aus Pirna hat viele Menschen fassungslos zurückgelassen und auch uns als SPDFraktion im Sächsischen Landtag sehr mitgenommen. Das Unverständnis darüber, dass ausgerechnet eine gut integrierte Familie mit sieben minderjährigen Kindern mitten in der Nacht abgeschoben wurde, ist nach wie vor sehr groß. Dabei waren – wie Ihnen sicher bekannt ist – beide Eltern berufstätig. Der Vater, Ilia Imerlishvili, war unbefristet bei einem Pflegedienst beschäftigt und hat sich ehrenamtlich engagiert. Die Mutter, Ilona Imerlishvili, hat neben ihrem Job als Teilzeit-Reinigungskraft in einer Pension ehrenamtlich als Übersetzerin bei der Caritas gearbeitet. Die älteste Tochter besuchte das Gymnasium und fünf von sieben Kindern wurden in Deutschland geboren. Für sie ist Georgien ein fremdes Land und gerade die Kleinsten wurden durch die Abschiebung ihrer Heimat beraubt.
Die Familie hat sich über die Jahre musterhaft in unser Land integriert und in die Gemeinschaft eingebracht. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es nach wie vor viele Menschen in
Pirna gibt, die sich weiterhin für deren Rückkehr einsetzen. Denn Nachbarn, Arbeitgeber oder die Kita Knirpsenland in Pirna sind weiterhin bestürzt über das plötzliche
Verschwinden der Imerlishvilis. Vor dem Hintergrund des nach wie vor laufenden Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Aufenthaltsgesetz aufgrund nachhaltiger Integration, fällt
es umso schwerer, die Entscheidung der Ausländerbehörden nachzuvollziehen. Kurz vor der Abschiebung hat sich zudem die Sächsische Härtefallkommission dem Fall angenommen, wodurch die Abschiebung jedoch leider nicht verhindert werden konnte. Das deutsche Aufenthaltsrecht lässt jedoch eine Tür für abgeschobene Menschen offen: Laut § 11 Abs. 8 AufenthG kann vor Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots den Betroffenen ausnahmsweise erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe ihre Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Die Tatsache, dass das Verfahren nach § 25b AufenthG nicht abgeschlossen ist und die Zusage der Sächsischen Härtefallkommission, zu
prüfen, ob bei der Familie Imerlishvili ein Härtefall vorliegt, sind unseres Erachtens zwingende Gründe für eine Wiedereinreise.
Daher möchte ich Sie nachdrücklich darum bitten, eine Betretenserlaubnis für die Familie zu ermöglichen, damit sie die Entscheidung in den laufenden Verfahren in Deutschland
abwarten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Pallas
Integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

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