KeinEinzelfall8. Oktober 2023
Wie so oft in Sachsen: Abschiebung trotz schwerer Krankheit. Hier gibt es eine der wenigen positiven Wendungen. Desphina kehrte zurück
Obwohl die minderjährige Dhespina I. an der unheilbaren Krankheit Mukoviszidose leidet und auf konstante medizinische Versorgung angewiesen ist, wurde sie und ihre Familie am 15. September aus Mittelsachsen nach Albanien abgeschoben. Nach Ankunft in Albanien wurden der schwerkranken Jugendlichen ihre lebensrettenden Medikamente abgenommen, sodass sich ihr gesundheitlicher Zustand bereits jetzt verschlechtert hat. Der sächsische Flüchtlingsrat und der Mukoviszidose e.V. Bundesverband appellieren an die zuständigen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben der 16-Jährigen zu retten.
Freie Presse 27.09.2023 Abschiebung der schwerkranken Dhespina (16) aus Mittweida
Nach der Abschiebung der albanischen Familie I. aus Mittweida zweifeln der Anwalt der Familie und der sächsische Flüchtlingsrat an deren Rechtmäßigkeit. Eine der beiden Töchter, die 16-jährige Dhespina, leidet an einer Mukoviszidose-Erkrankung. Aus medizinischen Gründen, sagte ihr Rechtsanwalt Leo Matthias Waltermann der „Freien Presse“, hätte für sie ein Abschiebungsverbot gelten müssen. Zudem hatte er für die gut integrierte Schülerin eine Aufenthaltserlaubnis im August beantragt, über die am Tag ihrer Abschiebung noch nicht entschieden worden war.
Mitte September wurde eine schwerkranke Jugendliche aus Sachsen nach Albanien abgeschoben. Doch offenbar gab es eine Kommunikationspanne bei den Behörden. Nun wird die Familie zurückgeholt.
Sächsische Zeitung 06.10.2023 Zu Unrecht aus Sachsen abgeschobene Dhespina ist zurück in Deutschland
Nach einer tagelangen Hängepartie kehrt die schwerkranke 16-jährige Dhespina aus Albanien nach Sachsen zurück.
Das an Mukoviszidose erkrankte Mädchen war am 15. September 2023 mit ihrer Familie aus Mittelsachsen nach Albanien abgeschoben worden. Am vergangenen Freitag teilte das sächsische Innenministerium dann mit, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis der Familie, die bereits seit 2016 in Deutschland lebt, erfolgversprechend gewesen sei. Die 16-Jährige habe eine Chance auf Duldung. Darüber sei die Landesdirektion laut Ministerium jedoch nicht informiert worden und habe daher die Abschiebung angeordnet. Doch nun ist der Freistaat verpflichtet, die Familie nach Sachsen zurückzuholen – auf Kosten des Landes.
Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte sich quasi entschuldigt.