MDR: Nach rechtswidriger Abschiebung: Georgische Familie wieder zurück in Sachsen

Presse, Familie I.19. August 2021

18.08.2021

er Fall erregte Aufsehen: Eine georgische Familie aus Pirna wurde trotz guter Integration abgeschoben. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Abschiebung für rechtswidrig erklärt hat, konnte die Familie am Mittwoch wieder nach Sachsen zurückkehren. Endgültig entschieden ist der Fall damit aber noch nicht.

Die aus Pirna abgeschobene georgische Familie ist zurück in Sachsen. Die Maschine aus Tiflis sei am Mittwochmittag in Berlin gelandet, sagte ein Sprecher der Landesdirektion Sachsen. Nach ihrer rechtswidrigen Abschiebung befand sich die Familie fast 70 Tage in Georgien. Nun soll sie wieder nach Pirna gebracht werden. Zuvor hatte die “Sächsische Zeitung” berichtet. Nach Information der Zeitung war am Mittwoch aber lediglich die Mutter mit sechs ihrer Kinder in Berlin gelandet. Der Vater und die jüngste Tochter hatten demnach einen positiven PCR-Test und mussten zurückbleiben. Wann die beiden nachkommen, ist noch unklar. Trotzdem war die Freude über die Rückkehr groß. Das zeigt ein in einen Tweet eingebundenes Video der SZ-Reporterin Franziska Klemenz.

Nächtliche Abschiebung am 10. Juni

Der Fall hatte Wellen geschlagen. Die Familie war 2013 nach Deutschland gekommen und galt als Beispiel für eine gut gelungene Integration. Fünf der sieben Kinder waren hier zur Welt gekommen. Der Vater arbeitete als Pfleger. Am 10. Juni war das Ehepaar mit sieben Kindern in Pirna nachts aus den Betten geholt und abgeschoben worden.

OVG Bautzen: Abschiebung war rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte die Abschiebung für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend sei dabei gewesen, dass zwei Kinder der Familie im Alter von zehn und elf Jahren aufgrund ihres Schulbesuchs als gut integriert gelten und deshalb Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hätten. Der Familie sei deshalb eine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland seitens des Freistaates Sachsen zu ermöglichen, hieß es. Zudem habe der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eine Duldung zu erteilen. Bei dem Beschluss des OVG handelte es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht unmittelbar auf andere Fälle anwendbar ist. Linke und SPD im Sächsischen Landtag haben dennoch angekündigt, sich für derartige Regelungen einsetzen zu wollen.

Richter fordert zum Umdenken in Asylpolitik auf

Einen ähnlich gelagerten Fall sieht der SPD-Landtagsabgeordnete Frank Richter bei einer aus Meißen abgeschobenen georgischen Familie. Dort ist ein Ehepaar mit seinen fünf Kindern betroffen. Im Gespräch mit MDR SACHSEN sagte Richter: “Wir prüfen, ob der OVG-Beschluss auch auf den Meißener Fall angewendet werden kann.” Zur Rückkehr der Pirnaer Familie sagte er: “Das ist eine große Freude für mich. Die Pirnaer Initiative ‘Bring back our neighbors’, die sich dafür eingesetzt hat, verdient großen Respekt.”

Gleichzeitig müssten sich Befürworter einer rigiden Abschiebepolitik fragen lassen, ob ihr Argument, dass Abschiebungen im öffentlichen Interesse sind, noch tragfähig sei. Bildrechte: dpa

Weiter fügte Richter an: “Das ist auch aus ökonomischen Gründen notwendig. Es kann doch nicht sein, dass der Gesundheitsminister nach Mexiko fährt, um Altenpfleger zu suchen und hier gleichzeitig ein Altenpfleger abschoben wird.” Sollte die Familie nach Ende des Verfahrens dennoch abgeschoben werden, könnte er das nicht nachvollziehen: “Nach allem, was die Familie auch psychisch durchgemacht hat, wäre das eine kollektive Abwanderung nach Absurdistan.”

Landesregierung übernimmt die Kosten

Unterstützer der Familie hatten die Rückkehr organisiert und die Flüge gebucht, wie der Sprecher der Landesdirektion sagte. Die Kosten werde die Landesregierung übernehmen.

Den Artikel mit Link zum Beitrag im Sachsenspiegel finden Sie hier >>


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