ND: Sächsisches Gericht kippt Abschiebung nach Georgien

Presse, Familie I.18. August 2021

13.08.2021 Hendrik Lasch

»Bringt unsere Nachbarn zurück«: Unter diesem Stichwort versuchen Menschen im sächsischen Pirna, eine unmenschliche Abschiebeentscheidung der Behörden umzukehren. Diese hatten am 10. Juni eine in der Stadt lebende neunköpfige Familie in ihr Herkunftsland Georgien abgeschoben, obwohl sie ihren Unterstützern zufolge »hervorragend integriert« ist. Nun muss deren Forderung umgehend umgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Freistaats in Bautzen entschied vergangene Woche, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Der Familie sei die »Wiedereinreise (…) zu ermöglichen«, schrieb das Gericht in einer Mitteilung unter der Überschrift »Verpflichtung zur Rückholung einer georgischen Familie«.

Der Fall der Familie Imerlishvili hatte hohe Wellen geschlagen. Die Eltern kamen mit den beiden ältesten Kindern im Jahr 2013 in die Bundesrepublik. Ihre Asylanträge wurden im Oktober 2020 abgelehnt. Beide haben aber Arbeit und sind ehrenamtlich engagiert. Fünf weitere Kinder wurden in Sachsen geboren. Das Land, in das sie in einer nächtlichen Aktion abgeschoben wurden, kennen sie kaum. Man habe die Kinder »ihrer Heimat beraubt«, formulierte der SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas.

Auslöser dafür, dass sie nun zurückgeholt werden müssen, sind rechtliche Ansprüche zweier Kinder: einer elfjährigen Tochter, die zuletzt die fünfte Klasse eines Gymnasiums besuchte, und ihres zehnjährigen Bruders, der in die 4. Klasse einer Grundschule ging. Weil beide mindestens vier Jahre Schulbesuch hinter sich haben, dürfe »angenommen werden, dass sie gut integriert seien«, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Für diesen Personenkreis sehe Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes die Möglichkeit der »Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis« vor. Bis im Hauptsacheverfahren darüber entschieden ist, müsse eine »verfahrensbezogene Duldung« erteilt werden. Eine solche stehe auch den Eltern sowie den weiteren Geschwistern »aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft« zu. Das Bautzener Gericht kippte damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Pirna und fügte an, dass der jetzige Beschluss »unanfechtbar« sei.

In der Landespolitik stieß dieser auf überraschte Reaktionen. Jule Nagel, die asylpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, sprach von einem »Paukenschlag« und einem Beschluss mit »großer Signalwirkung«. Endlich sei klargestellt, »dass Bleiberecht vor Abschiebung steht«. Pallas erklärte, das Gericht habe »klare Grenzen aufgezeigt«, die auch für das Handeln des von Roland Wöller (CDU) geführten Innenministeriums gelten.

Den Artikel finden Sie hier >>


Teilen:
TwitterFacebookCopy Link

Weiter Beiträge

Visual Portfolio, Posts & Image Gallery for WordPress

Workshop auf der Asylinikonferenz

Date 27 Oktober 2023
Am 28.10.2023 leiten wir einen Workshop auf der Asyl-Initiativen-Konferenz. Hier ist das ganze Programm >> Wir sprechen über Proteste gegen Abschiebungen aus Sachsen. Wie kann man sich erfolgreich gegen Abschiebungen…
… weiterlesen