SPD Positionspapier: Sofortprogramm zum Schutz integrierter Familien

Pressemitteilungen, Presse2. August 2021

26.07.2021

Zum Positionspapier >>

In der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2021 wurde erneut deutlich, woran die Abschiebe-Praxis im Freistaat Sachsen krankt. Mitten in der Nacht wurde in Pirna die georgische Familie Imerlishvili mit sieben Kindern aus den Betten geklingelt und aufgefordert, ihr Hab und Gut nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland in wenigen Koffern zu verstauen.

Erneut hat Sachsen einer gut integrierten Familie mit minderjährigen Kindern und arbeitstätigen Eltern die Chance genommen, dauerhaft in unserem Land zu bleiben. Einer Familie, die in der Nachbarschaft bestens integriert war und sich in unsere Gesellschaft aktiv eingebracht hat. Dabei läuft nach wie vor ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG). Die zuständigen Ausländerbehörden auf kommunaler und Landesebene haben die Entscheidung zum Antrag jedoch nicht abgewartet und damit den bundesrechtlich eröffneten Spielraum für
eine Brücke in die Zuwanderung ad absurdum geführt. Leider konnte auch die kurzfristige Entscheidung der Härtefallkommission, sich mit dem Fall befassen zu wollen, den Abschiebevorgang nicht unterbinden. Darüber hinaus wurde erneut die Verständigung aus dem Koalitionsvertrag ignoriert, wonach wir gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden. Eine Abschiebung von minderjährigen Kindern mitten in der Nacht steht im absoluten Widerspruch zu dieser Vereinbarung. In den Jahren 2020 und 2021 wurden viele solcher Fälle bekannt und auch öffentlich dokumentiert: Adelina Ajeti aus Leipzig, Faisal Jahangir aus Meißen, Carolina Roraima Cuare aus Bautzen, die Familie Pareulidze-Gardasvili aus Meißen oder Ali Sufyan aus Dresden und andere mehr. Sie alle waren in Sachsen gut integriert, waren in Ausbildung oder in festen
Anstellungsverhältnissen, hatten Kinder, die hier geboren worden sind und erfolgreich die Schule besuchten, viele erwarben zertifizierte Deutsch- Kenntnisse und hatten Freundinnen und Freunde,
Arbeitskollegen, Chefinnen und Bekannte, die sich für sie einsetzten. Oft vergebens. Diese Praxis sächsischer Behörden ist für uns als SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag nicht länger haltbar.

Daher fordern wir das Sächsische Staatsministerium des Innern und die zuständigen Behörden auf, ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien aufzulegen und umzusetzen, welches wenigstens folgende Punkte beinhaltet:
1. Im Fall der georgischen Familie aus Pirna die Ausstellung einer Betretenserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde, damit diese legal wieder einreisen und hier das laufende Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. das Härtefallverfahren durchführen kann.
2. Die Verhängung eines Abschiebestopps für Familien in Sachsen bis zur Klärung der Vorfälle in Pirna.
3. Die Erarbeitung und Durchsetzung eines Leitfadens Rückführungspraxis zur Vermeidung jeder Form von Kindeswohlgefährdung.
4. Dort soll u.a. geregelt werden: keine Abschiebung von Familien mit minderjährigen Kindern in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Beteiligung des Jugendamtes bei der Vorbereitung und Durchführung von
Abschiebungen, von denen auch Minderjährige betroffen sind.
5. Die Einrichtung eines Abschiebemonitorings bzw. einer Abschiebebeobachtung (durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege) mit festen Ansprechpartner:innen.
6. Erlass von Anwendungshinweisen durch das Sächsische Staatsministerium des Innern zu den Paragrafen 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG), um die Anwendungsfrequenz des bundesgesetzlich eröffneten Spielraums seitens der Ausländerbehörden zu erhöhen und zu vereinheitlichen.
7. eine Anweisung des Sächsische Staatsministeriums des Innern an die Ausländerbehörden, dass in Fällen, bei denen Anträge auf Aufenthaltsgewährung aufgrund guter Integrationsleistung (§§ 25a, 25b AufenthG) oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsduldung (§§ 60c, 60d AufenthG) im Verfahren sind, von einer Abschiebung bis zum rechtsverbindlichen Ende des Verfahrens abgesehen wird (Verfahrensduldung).

Darüber hinaus arbeiten wir in der Koalition daran, den humanitären Charakter des Härtefallverfahrens zu stärken. Unser Ziel ist es, dass:
• mehr Menschen die Möglichkeit auf ein Härtefallverfahren erhalten,
• sich die Härtefallkommission auch bei unmittelbar bevorstehender Abschiebung mit Fällen befassen kann,
• Ausländerbehörden verpflichtet werden, über die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission proaktiv und qualifiziert zu beraten,
• Entscheidungen der Härtefallkommission so verbindlich wie möglich sind,
• das Sächsische Staatsministerium des Innern bei beabsichtigten Entscheidungen gegen das Votum der Kommission die verantwortlichen Mitglieder anhören und seine abweichende Entscheidung
ausführlich und schriftlich begründen muss


Teilen:
TwitterFacebookCopy Link

Weiter Beiträge

Visual Portfolio, Posts & Image Gallery for WordPress

Workshop auf der Asylinikonferenz

Date 27 Oktober 2023
Am 28.10.2023 leiten wir einen Workshop auf der Asyl-Initiativen-Konferenz. Hier ist das ganze Programm >> Wir sprechen über Proteste gegen Abschiebungen aus Sachsen. Wie kann man sich erfolgreich gegen Abschiebungen…
… weiterlesen