Dieser Notfallkoffer ist geduldete Menschen, denen eine Abschiebung droht. Für Betroffene: Menschen, die Angst vor Abschiebung haben.
Diese Informationen sollen helfen, damit man die Gefahr besser erkennt und sich gut vorbereiten kann. Es gibt Informationen für Bleiberecht, aber auch was man bei einer laufenden Abschiebung tun kann.
Den Notfallkoffer gibt es in mehreren Sprachen, wir bemühen uns um weitere Übersetzungen.
Im Rahmen der Kampagne “Bring Back Our Neighbours” haben wir, eine Gruppe von haupt- und ehrenamtlich Aktiven im Bereich Asyl und politischer Bildung in Sachsen, mehrere Infoflyer und diesen Notfallkoffer gegen Abschiebungen erarbeitet.
Damit sollen Menschen, die eine Abschiebung fürchten, ehrenamtliche Unterstützer*innen und Fachkräfte einen einfachen Einstieg und schnellen Überblick sowie weiterführende Informationen zum Thema Abschiebungen erhalten.
Wir lehnen Abschiebungen grundsätzlich als inhuman ab, sie stehen für Rassismus und Nationalismus.
Wir kritisieren die gewaltvolle Praxis von Abschiebungen in Sachsen, die Menschen in ihrem Leben und ihrer Gesundheit gefährdet.
Wir wollen möglichst viele Menschen vor dieser Gewalt schützen.
Oft fehlt es aber an Wissen, was Menschen vor Abschiebungen schützen kann, dieses Wissen wollen wir hier vermitteln.
Dabei haben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir bemühen uns um stetige Aktualisierung und Berichtigung.
Die Infoflyer und der Notfallkoffer ersetzen aber keine Beratung.
Abschiebung heißt, dass Menschen gegen ihren Willen Deutschland verlassen müssen.
Die Behörden müssen die Abschiebung vorher in einem Brief androhen.
Die Polizei holt die Menschen für eine Abschiebung ab.
Oft passieren Abschiebungen im Gefängnis, im Camp oder zuhause. Auch bei Terminen bei der Ausländer-Behörde oder Sozial-Amt kann die Polizei für eine Abschiebung warten. Manchmal werden Menschen auch von ihrem Arbeitsplatz abgeholt oder aus dem Krankenhaus.
Für viele Betroffene ist die Abschiebung ein Schock. Die Polizist*innen können damit meistens nicht umgehen. Sie haben auch keine Dolmetscher*innen dabei. Man kann dann oft nur schlecht mit der Polizei reden und versteht nicht, was sie wollen. Es gibt auch nur wenig Zeit zu packen. Polizist*innen können auch gewalttätig werden und Menschen fesseln. Die Situation ist sehr belastend.
Achtung: Familien können auch getrennt abgeschoben werden!
Die Polizei bringt die Menschen dann zur Polizeistation. Dann kommen sie zum Flughafen oder in einen Bus, mit dem sie abgeschoben werden. Eine Abschiebung dauert oft mehrere Stunden.
Abschiebungen müssen in einem Brief angekündigt werden. Aber dieser Brief kann schon viele Jahre her sein. Meistens ist es der negative Bescheid vom BAMF. Das ist der Brief, in dem der Asylantrag abgelehnt wird.
In dem Brief steht:
„Sollten die Antragsteller die Ausreisefrist nicht einhalten werden sie nach …abgeschoben.
Das ist die Ankündigung der Abschiebung und sie gilt viele Jahre.
„Dublin-Überstellungen“ sind Abschiebungen in ein EU-Land oder Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
In dem Brief steht: „Die Abschiebung nach … wird angeordnet“. Das ist auch die Ankündigung der Abschiebung.
Weitere Infos findest du in unseren Flyern:
Abschiebegefahr besteht bei Menschen mit einer Duldung und einer sogenannten “Büva” (Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument) oder einem abgelaufenem Visum und EU-Bürger*innen ohne Freizügigkeit.
Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Duldungen. Nicht immer droht eine Abschiebung. Zum Beispiel bei einer Ausbildungsduldung oder einer Beschäftigungsduldung.
Aus Sachsen werden vor allem Menschen nach Tunesien, Georgien und Pakistan abgeschoben und Asylsuchende, die in einem Dublin-Verfahren in ein anderes europäisches Land zurückgeführt werden.
Ein Antrag auf Aufenthaltstitel, eine Arbeitsstelle, lange Aufenthaltsdauer oder Schulkinder etc. schützen nicht automatisch vor Abschiebung.
Abhängig vom Zielland ist eine Abschiebung auch ohne den Reisepass möglich.
Die individuelle Gefahr sollte mit einer Beratungsstelle oder Anwält*in und eventuell durch Akteneinsicht abgeklärt werden.
Menschen mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, EU-Bürger*innen mit Freizügigkeit haben keine Gefahr.
Die Duldung ist ein kleines grünes 6-seitiges Faltblatt. Sie wird für 3 – 6 Monate erteilt und oft verlängert.
Unter Nebenbestimmungen steht, ob die “Duldung unabhängig von ihrer Gültigkeit am Tag der Abschiebung erlischt.”
Das bedeutet, man kann abgeschoben werden, auch wenn die Duldung noch gültig ist.
Weitere Infos findest du in unserem Flyer:
Die “Büva” ist ein DIN A 4 Blatt mit Foto und der Angabe, dass die Person vollziehbar ausreisepflichtig ist.
Die Büva wird oft nur für wenige Tage oder Wochen ausgestellt. Manchmal ist sie aber auch nur ein Ersatz, wenn das Papier für die Duldung fehlt.
Die „Büva“ ist ein „Phantasie-Papier“ aus Sachsen, für das es kein Gesetz gibt.
Außerdem gibt es weitere Bestimmungen, z.B. zur Arbeitsverbot und Residenzpflicht.
Sie wird von der Landesdirektion oder den kommunalen Ausländerbehörden ausgestellt. Bei jeder Behörde sieht die „Büva“ ein bisschen anders aus.
Eine Abschiebung kann jederzeit passieren. Die Angst davor und die Abschiebung an sich sind extrem belastend.
Unser Flyer „Umgang mit der Angst“ gibt Tipps, wie man mit der Angst vor der drohenden Abschiebung besser umgehen kann: bbonlink.de/flyer-de-angst
Bitte nimm die Gefahr einer Abschiebung erst: Auch wenn bei dir viele Jahre lang nichts passiert ist, und Bekannte von dir auch nicht abgeschoben werden, es kann passieren.
Es gibt viel praktisches Wissen in deiner Community – nutze es! Aber es gibt auch viele falsche Gerüchte! Und jeder Fall ist anders.
Am besten lässt du dich von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten, wie groß die Gefahr einer Abschiebung bei dir tatsächlich ist.
Konzentriere dich auf dein Bleiberecht. Informiere dich über deine Rechte und suche dir Unterstützung.
In unserem Flyer „Bleiberecht“ findest du dazu mehr Infos: bbonlink.de/flyer-de-bleiberecht
Du musst dein Bleiberecht vor den Behörden beweisen mit Dokumenten. Das sind zum Beispiel: Nachweise von Erkrankung, Reiseunfähigkeit, Schwangerschaft, Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz, Hochzeit, …
Diese Dokumente solltest du nach einer Beratung als Kopie an die Ausländerbehörde schicken.
Gerade Reiseunfähigkeit wegen Krankheit braucht ein umfangreiches ärztliches Gutachten, zeig das deinen Ärzt*innen: bbonlink.de/attest
Die Aufgabe der Ausländer-Behörden ist es, Menschen mit Duldung abzuschieben. Darum sei vorsichtig und vertraue nicht auf alles, was Mitarbeiter*innen dir sagen. Verlange für alles eine schriftliche Bestätigung!
Rede wenig, aber höflich mit den Mitarbeiter*innen.
Hier kannst du dir Hinweise in verschiedenen Sprachen anhören über deine Rechte bei Behörden:
www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/audioinfo
Du kannst dich zu Abschiebeterminen, Kirchenasyl und Soli-Asyl informieren und entsprechend schützen: In unserem Flyer „Abschiebung“ findest du dazu mehr Infos:
bbonlink.de/flyer-de-abschiebung
Männer können in Sachsen auch in Abschiebehaft genommen werden. Die Gefahr größer, wenn eine frühere Abschiebung gescheitert ist. Weitere Infos findest du auf unserem Flyer „Abschiebehaft“: bbonlink.de/flyer-de-abschiebehaft
Kontakte zu Beratungsstellen
Sachsen:
Zusätzlich in Dresden:
Zusätzlich in Leipzig:
Für LSBTIANQ* Geflüchtete:
Weitere Informationen zu Bleiberechtsmöglichkeiten
in 8 verschiedenen Sprachen
Informationen zur Härtefallkommission
in 11 verschiedenen Sprachen
Auch wenn es Angst und Stress macht: Du kannst dich auf eine mögliche Abschiebung vorbereiten. Mach das nicht alleine, sondern mit einem Menschen, dem du vertraust.
Es kann sein, dass die Polizei auch in der Nacht kommt, dann muss alles sehr schnell gehen. Diese Infos können dir bei einer laufenden Abschiebung helfen und sie bestenfalls auch verhindern:
Es gibt einen weiteren Notfallkoffer für Unterstützer*innen. Darin gibt es auch Kontakte zu Behörden und Gerichten, Politiker*innen und Ministerien. Diese können sie für dich anrufen, wenn du abgeschoben wirst:
bbonlink.de/nofallkoffer-unterst-de
Es gibt auch Tipps für Protest und Öffentlichkeitsarbeit bei Abschiebungen: bbonlink.de/nofallkoffer-öa
Spricht mit deinen Unterstützer*innen, wie sie dich unterstützen können und wollen und zeige ihnen den Notfallkoffer.
Oft passieren Abschiebungen heimlich. Die meisten Menschen in Sachsen wissen nichts darüber.
Du kannst deine drohende Abschiebung mit Hilfe von Unterstützer*innen öffentlich machen. Manchmal kann das auch eine laufende Abschiebung verhindern. Aber es ist auch wichtig, dass mehr Menschen verstehen, wie schlimm Abschiebungen sind.
Dafür musst du aber auch viel von dir teilen. Überlege dir, welche Informationen öffentlich sein sollen und kläre das mit Unterstützer*innen:
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Nachdem du diese Broschüre gelesen hast, triff dich mit lieben Menschen und mach etwas Schönes.
Es ist wichtig, die Gefahr einer Abschiebung zu sehen und sich gut vorzubereiten. Aber lass dich von der Angst nicht fertig machen!
Lies dir das am besten in Ruhe durch, wenn du eine Abschiebung fürchtest. Während der Abschiebung hast du keine Zeit dazu.
Die Polizei ist in deiner Wohnung / deinem Zimmer. Das können viele Polizist*innen sein und sie sind möglicherweise auch sehr unfreundlich. Sie können auch spät am Abend oder sehr früh am Morgen kommen. Auch wenn es schwer ist, versuche ruhig zu bleiben. Die Polizist*innen könnten auch Gewalt anwenden, fesseln oder Familien trennen.
In unserem Flyer „Polizei“ findest du mehr Infos, was du tun kannst, wenn die Polizei vor der Wohnung oder im Camp ist: bbonlink.de/flyer-de-polizei
Ruf eine*n Unterstützer*in oder eine*n Sozialarbeiterin an und deine*n Anwält*in. Wenn möglich, soll jemand kommen, und dir bei der Abschiebung beistehen.
Wer ist der leitende Polizist? Sprich ruhig mit ihm. Besonders wichtig ist Folgendes:
Versuche, Informationen zu sammeln:
Man darf pro Person 20kg einpacken
Die Polizist*innen dürfen dir nichts wegnehmen. Wenn sie das tun, müssen sie dir eine Quittung geben und dir nach der Abschiebung alles zurückgeben.
Oft nehmen sie dir dein Telefon weg. Am besten ist es, du kannst noch irgendwo ein zweites Telefon verstecken.
Bevor sie das Telefon wegnehmen:
Wenn du es schaffst, mach heimlich Audio- oder Videoaufnahmen.
Wenn du oder jemand aus deiner Familie krank ist, verletzt wird oder Panik bekommt, muss ein Arzt oder eine Ärztin sie untersuchen und überprüfen, ob man die Abschiebung gesundheitlich überstehen kann. Die Polizei muss eine Ärztin anrufen oder dich ins Krankenhaus bringen.
Überlege dir, was für dich und deine Familie besser ist:
Bitte melde die Abschiebung oder den Versuch beim Abschiebemonitoring des SFR e.V: www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/abschiebemonitoring
Ziel einer unabhängigen Abschiebebeobachtung ist, strukturelle Missstände zu identifizieren und zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beizutragen, z.B. beobachten sie, ob die von der Polizei eingesetzten Mittel der Situation angemessen sind. Eingreifen dürfen Abschiebebeobachter*innen nicht.
Flughafen Halle/Leipzig
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V.
Haus der Diakonie, Gneisenaustraße 10, 04105 Leipzig
Tel: 0170 2279 000
E-Mail: abschiebebeobachtung@diakonie-leipzig.de
Flughafen Berlin-Brandenburg
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Residenzstraße 90 13409 Berlin
Tel: 030 666 33 1031 / Fax: +49 (0)30 666 33 1032
Mobil: 0173 5749243
E-Mail: m.gemariusdekepper@caritas-brandenburg.de
Flughafen Frankfurt/Main
Diakonie Frankfurt-Offenbach
Flughafen Frankfurt Gebäude 201 A Hausbriefkasten 153 60549 Frankfurt am Main
Tel: 0173 30 61 644
E-Mail: monitoring@diakonie-frankfurt-offenbach.de
Flughafen Hamburg
Diakonisches Werk Hamburg
Königstraße 54 22767 Hamburg
Tel.: 040 30620 345 / Fax: 040 30620 340
Mobil: 0160 99420661
E-Mail: reinbach@diakonie-hamburg.de
Flughäfen in NRW – Düsseldorf und Köln/Bonn
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.
Flughafen Zentralgebäude Ost, Raum 4031 40474 Düsseldorf
Tel: 0211 9513 300 / Fax: 0211 6398 685
Mobil 1: 0160 70 86403 / E-Mail: d.hoehne@diakonie-rwl.de
Mobil 2: 0160 8434681 / E-Mail: j.fisch@diakonie-rwl.de
Flughafen in München
Erzdiozöse München und Freising, Sozialdienst
Terminalstraße Mitte 18 85356 München-Flughafen
MAC/Zentralbereich – Ebene 4 – Raum Z4295
Sozialdienst: 089 / 975 909 32 und 089 975 909 24
Fax: 089 975 909 21 / Email: ksd@munich-airport.de oder
katholische.seelsorge@munich-airport.de
Oft kann eine laufende Abschiebung nicht verhindert werden. Du brauchst dann auch Unterstützung vor Ort.
Kontakte zu Anwält*innen, NGOs und weiteren Unterstützungsstrukturen im europäischen Ausland findest du unter www.w2eu.info und im ELENA-Index (European Legal Network on Asylum) ecre.org/our-work/elena/
Für Kontakte außerhalb Europas kannst du beispielsweise auf der jeweiligen Botschaftsseite des Landes suchen oder migrantische Selbstorganisationen aus diesen Ländern anfragen.
Außerdem findet man auf der Rückkehrberatung des IOM Informationen und Kontakte zu fast allen Ländern (ZIRF Länderinformationen): www.returningfromgermany.de
Wir können leider nicht garantieren, v.a. bezüglich außerhalb Europas, dass alle Kontakte zuverlässig sind und auch weiterhelfen können.
Wir haben 9 Flyer in verschiedenen Sprachen mit übersichtlichen Informationen zu Asyl, Aufenthalt und Abschiebung erarbeitet.
Auf unserer Website www.bringbackourneighbours.de findest du die Flyer und Links zu weiteren und genaueren Informationen in verschiedenen Sprachen.
Wir haben Druckvorlagen zusammengestellt, die im Notfall, also im Falle einer laufenden Abschiebung genutzt werden können. Wir raten aber zu Anträgen und Vollmachten, die von Anwält*innen oder Beratungsstellen, bezogen auf den speziellen Einzelfall, erstellt werden!
Du findest die Vorlagen hier: bbonlink.de/nofallkoffer-druck
Widerspruch Durchsuchung
Siehe auch unser Flyer „Polizei: bbonlink.de/flyer-de-polizei
Polizist*innen verstoßen bei Abschiebungen immer wieder gegen Gesetze. Sie kommen zum Beispiel ohne Erlaubnis in die Wohnung oder sind brutal. Dagegen kann man einen Widerspruch schreiben und auch mit Anwält*innen eine Klage einreichen.
Eilantrag
Gegen eine laufende Abschiebung kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das sollten unbedingt zuständige Anwält*innen tun! Nur, wenn es nicht anders geht, sollte diese Vorlage benutzt werden. Sie muss an das Verwaltungsgericht gefaxt werden, am besten telefoniert man auch mit dem Gericht und den beteiligten Behörden, also Landesgericht und Bundespolizei, dass ein Eilantrag gestellt wurde und eine Abschiebung möglicherweise abgebrochen werden muss. Es braucht zusätzlich noch einen Anhang zum Eilantrag, der für die betroffene Person/Familie individuell geschrieben werden muss. Darin sollen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, genau erklärt werden.
Zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Bleiberecht (z.B.: Ausbildung, nachhaltige Integration) oder dass die Familie länger getrennt wird etc. Soweit möglich, sollten diese Gründe auch bewiesen werden.
Vollmacht
Bestenfalls sind Anwält*innen oder Beratungsstellen bevollmächtigt. Im Notfall kann man eine*n Unterstützer*in oder Sozialarbeiter*in bevollmächtigen. Die Vollmacht kann helfen, dass diese Anträge stellen, mit Anwält*innen und Behörden sprechen dürfen, oder dringende Angelegenheiten klären können, wenn du schon von der Polizei abgeholt oder auch schon abgeschoben wurdest. Bitte sprich den Umfang von Vollmachten genau ab: bevollmächtige so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.
Abschiebehaft
Betroffene von Abschiebehaft können eine sogenannte „Person des Vertrauens“ zusätzlich oder anstatt eines/einer Anwält*in benennen. Die Person des Vertrauens unterstützt die Person, die im Abschiebegefängnis selbst oft wenig regeln kann. Sie kann auch Beschwerden gegen die Haft für die Betroffenen einreichen und Akteneinsicht nehmen. Die Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden berät ehrenamtlich in der Abschiebehaft und unterstützt gerne dabei.
IMPRESSUM
Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V. c/o IBZ Heinrich-Zille-Str. 6 01219 Dresden