Abschiebung

Flyer – 20. Oktober 2023

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Wann droht meine Abschiebung…

  • Eine “Duldung” bedeutet meistens Abschiebegefahr. Oft kommt die Polizei früh am Morgen an deine Wohnung für eine Abschiebung.
  • Beschäftigungs-Duldung oder Ausbildungs-Duldung sind keine Gefahr.
  • Bei vielen Duldungen droht eine Abschiebung. Auf diesen Duldungen steht: “Erlischt unabhängig von der Gültigkeit am Tag der Abschiebung” [“Erlischt unabhängig von der Gültigkeit am Tag der Abschiebung”]
  • Gefährlich ist es vor allem, wenn eine Duldung nur 3 Monate gültig ist.
  • Auch wenn man eine “Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt” [“Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenhtalt”] = BÜVA erhält, ist die Gefahr groß. Eine BÜVA ist ein DIN A 4 Blatt, das man von der Ausländerbehörde als “Ausweis” bekommt, der oft nur 1 Monat gültig ist und große Abschiebegefahr bedeutet. Bitte suche so schnell wie möglich eine Beratungsstelle auf, wenn du statt einer Duldung einer BÜVA bekommst.
  • Man kann auch bei Terminen in der Behörde abgeschoben werden. Wenn es ein ungewöhnlicher Termin ist, solltest du vorsichtig sein und den Termin lieber absagen.
  • In Sachsen wird vor allem nach Georgien, Pakistan und Tunesien abgeschoben.
  • Man kann auch abgeschoben werden, wenn man keinen Pass abgegeben hat.
  • Auch wenn du einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hast, kannst du abgeschoben werden, bevor die Ausländerbehörde über deinen Antrag entschieden hat. Das kann man verhindern, wenn du zusätzlich einen Eilantrag stellst oder ein Versprechen von der Landesdirektion anfragst, dass sie nicht abschieben wollen. Dabei können Anwält*innen oder Beratungsstellen helfen.
  • Auch nach vielen Jahren in Deutschland oder wenn man Arbeit hat, krank ist oder die Kinder in die Schule gehen, ist eine Abschiebung möglich. Bitte besprich mit einer Beratungsstelle, wie große deine individuelle Gefahr für eine Abschiebung wirklich ist.

und wie schütze ich mich vor Abschiebungen?

Hier erfährst du Termine von Sammelabschiebungen:

Twitter und Instagram: @deport_alarm

Telegram: t.me/deportation_alarm

Du kannst dich verstecken, und woanders schlafen. Aber du solltest trotzdem Termine bei Behörden einhalten – oder begründet absagen, zum Beispiel weil du krank bist.

Mehrsprachige Infos zu Widerstand gegen Abschiebungen findest du auch bei No Border Assembly bbonlink.de/depdt

Es gibt die Möglichkeit von Soli-Asyl. Das heißt, du wohnst bei anderen Leuten, wo die Polizei dich nicht finden kann. Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen: https://citizenasylum.noblogs.org/

Es gibt auch die Möglichkeit von Kirchen-Asyl. Das heißt, du wohnst in einer Kirche oder einem Pfarrhaus. Die Polizei weiß, wo du bist, aber sie darf dich nicht abholen. Meistens geht das aber nur, wenn es sich um eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat handelt wegen der Dublin-Regelung. Und am besten hast du auch schon persönlichen Kontakt zu Kirchenmitliedern oder Pfarrer*innen. Hier findest du erste Informationen, aber nur auf deutsch: www.kirchenasyl.de/erstinformation/


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