Bleiberecht

Flyer – 27. Oktober 2023

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Chancen auf Bleiberecht?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Duldung einen Aufenthalts-Titel zu bekommen. Wichtig ist dabei, dass

  • die Identität geklärt ist, am besten mit Pass
  • es keine großen Straftaten gibt

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen, welche Chancen du hast.

Oft ist es auch hilfreich, wenn du arbeitest, dich ehrenamtlich engagierst und viele Leute kennst, die dich gerne unterstützen. Das nennt man „gute Integration“.

Das ist nur für dich ein erster Überblick, welche Chancen es gibt. Es gibt nicht automatisch einen Aufenthalt, man muss den Titel immer erst beantragen und viele Beweise dafür bringen und man ist erst sicher, wenn man auch die positive Entscheidung über den Antrag erhalten hat. Wahrscheinlich brauchst du die Hilfe von Anwält*innen oder eienr Beratungsstelle bei einem Antrag auf Aufenthalt.

Gute Integration: § 25a und §25b Aufenthalts-Gesetz

  • Aufenthalt nach 3 Jahren in Deutschland für Menschen zwischen 14 und 27 Jahre. Wichtig ist hier vor allem, dass die Kinder in die Schule gehen und keine Klasse wiederholen müssen.
  • Oder Aufenthalt nach 4 Jahren für Erwachsene mit Kinder oder Aufenthalt nach 6 Jahre, wenn man keine Kinder hat. Wichtig ist hier vor allem, dass die Eltern Arbeit haben.

Chancen-Aufenthalt

  • Man muss seit 01.11.2018 oder länger in Deutschland leben und eine Duldung haben.
  • Man bekommt erst den Aufenthalts-Titel und muss dann innerhalb von 18 Monaten einen Pass beschaffen, Arbeit finden und Deutsch lernen
  • Schutz vor Abschiebung mit der Ausbildungs-Duldung oder der Beschäftigungs-Duldung.

Aufenthalt durch Härtefall-Kommission:

Hier findest du eine Broschüren in 11 Sprachen mit mehr Infos: bbonlink.de/hfk2

Aufenthalt wegen der Familie:

  • Weil du Kinder hast oder mit Menschen verheiratet bist, die in Deutschland ein Aufenthalts-Recht haben oder deutsche Staatsbürger*innen sind.
  • Achtung: Hier musst du manchmal trotzdem in den Herkunftsland zurück reisen und dort ein Visum beantragen und wieder kommen. Bei Kindern musst du beweisen, dass du auch das Sorgerecht hast und dich um die Erziehung kümmerst.
  • Es ist sehr wichtig, dass du hier Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder Anwält*innen hast.

Ein neuer Asyl-Antrag, ein sogenannter Folgeantrag nach § 71 im Asyl-Gesetz

  • Wenn sich die Situation in deinem Herkunfts-Land sehr geändert hat oder du neue Beweise hast, warum du dort in Gefahr bist, ist möglicherweise ein Folgeantrag sinnvoll.
  • Wenn du eine schwere Krankheit hast und dazu auch Arztbriefe hast, kann auch ein Folgeantrag sinnvoll sein.
  • Dazu brauchst du aber die Unterstützung von Anwält*innen oder einer Beratungsstelle! Gehe bitte nicht einfach alleine zum BAMF und stelle einen Antrag, lass dich vorher beraten.


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