Duldung und jetzt?

Flyer – 27. Oktober 2023

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Eine Duldung erhält man, wenn der Antrag auf Asyl oder ein anderer Aufenthalt abgelehnt wurde und man Deutschland verlassen soll. Es ist ein schlechter Status. Viele Rechte werden verwehrt, zum Beispiel kann man nicht selber entscheiden, wo man wohnt.

Aber es bedeutet nicht immer, dass eine Abschiebung akut droht. Manche Menschen leben viele Jahre mit Duldung in Deutschland.

Lass dich beraten, wie konkret die Abschiebegefahr wirklich ist!

Eine Duldung macht aber viele Probleme:

  • Mit einer Duldung darfst du nicht wieder nach Deutschland einreisen. Darum Vorsicht vor Reisen ins Ausland
  • Eine Duldung hat immer eine Frist, oft 3 oder 6 Monate. Aber man kann auch innerhalb dieser Frist abgeschoben werden ohne eine Vorwarnung
  • Wenn man als geduldete Person einen Antrag auf Aufenthaltstitel stellt, kann man abgeschoben werden, auch wenn die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat.
  • Mit einer Duldung ist es schwieriger eine Arbeit oder eine Wohnung zu finden. Es ist kein Pass-Ersatz. Es ist also kein Beweis über deine Identität. Darum kann es manchmal auch Probleme geben, wenn du einen Führerschein machen willst oder wenn du eine Simkarte kaufen oder ein Bankkonto eröffnen willst.

Pass-Pflicht

Wenn man eine Duldung hat und noch keinen Pass vorgelegt hat, will die Ausländerbehörde unbedingt den Pass sehen. Sie hat viele Möglichkeiten,dich dazu zu zwingen, zum Beispiel kann sie dir ein Arbeits-Verbot geben oder die Sozialleistungen kürzen, wenn du keinen Pass besorgst.

Du hast aber eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“, das heißt du sollst einen Pass besorgen und deine Identität beweisen

Hier gibt es mehrsprachige Informationen zu den Mitwirkungspflichten und Pass-Beschaffung: bbonlink.de/passde

Wenn du es versuchst, einen Pass zu beschaffen, zum Beispiel Papiere aus dem Herkunftsland anforderst oder zur Botschaft gehst und dort einen Antrag stellst für eine Geburtsurkunde, ID-Card oder einen Pass, solltest du das genau aufschreiben und beweisen. Beweise sind zum Beispiel Briefe von der Botschaft, dass du da warst oder Fahrkarten zur Botschaft oder Fotos vor der Botschaft. So kannst du der Ausländerbehörde zeigen, dass du dir Mühe gibst und mitwirkst.

In manche Länder kann man nur mit Pass abgeschoben werden. Wenn du deinen Pass der Ausländerbehörde gibst, steigt also die Gefahr von Abschiebung. Gleichzeitig ist es deine Pflicht, deine Identität zu beweisen und du brauchst einen Pass für einen Aufenthalts-Titel.

In viele Länder kann man aber auch ohne Pass abgeschoben werden, zum Beispiel nach Georgien oder Pakistan oder Tunesien. Hier ist die Gefahr von Abschiebung mit und ohne Pass ungefähr gleich hoch.

Wie bekommt man mit Duldung trotzdem einen Aufenthalt? Lies unseren Flyer zu „Chancen auf Bleiberecht“ für mehr Infos. bbonlink.de/flyer-de-bleiberecht

Aber lass dich auch dazu beraten. Es ist oft kompliziert und jeder Fall ist anders!


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