Dublin

Flyer – 27. Oktober 2023

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Zu Beginn des Asylverfahrens wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer europäischer Staat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Das nennt man Dublin-Verordnung.

Leider kanst du nicht entscheiden, welcher Staat deinen Asylantrag prüft. Deshalb muss geklärt werden,

  • wann und wo du in die EU eingereist bist,
  • ob du Familienangehörige in anderen Mitgliedstaaten hast,
  • ob du in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hast,
  • ob du mit einem Visum aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland eingereist bist
  • oder ob dir in einem anderen Mitgliedstaat der Fingerabdruck abgenommen wurde.

Du hast das Recht, Gründe zu nennen, warum du nicht in diesen Staat zurückkehren kannst.Aber wenn Deutschland entscheidet, dass ein anderer Staat für dich zuständig ist, muss du in diesen Staat zurückkehren, damit dein Antrag dort geprüft werden kann.

Wenn Deutschland einen anderen EU-Mitgliedsstaat für Ihr Asylverfahren als zuständig ansieht, ist dein Asylantrag “unzulässig”.

Asylantrag ist “unzulässig”.

  • Nimm so schnell wie möglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder einer kostenlosen Beratungsstelle auf. Für eine Rechtsbeschwerde hast du nur 2 Wochen Zeit
  • Wichtige Gründe warum du in Deutschland bleiben kannst:
    • Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu reisen
    • Das EU-Land, in das du zurückkehren sollen, bietet nicht die grundlegendsten Dinge zum Überleben wie ein Bett, Seife, Brot (sogenannte “systemische Defizite”)
  • Hier finden Sie weitere Informationen in verschiedenen Sprachen zu diesem “Dublin-System bbonlink.de/dublin2
  • Hier finden Sie Kontakte und Informationen in verschiedenen Sprachen zu anderen europäischen Staaten, um sich auf eine Dublin-Abschiebung vorzubereiten: w2eu.info


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