Bring Back Our Neighbours

Notfallkoffer gegen Abschiebungen für Unterstützer*innen

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Link in Zwischenablage kopiert
Inhalt in Zwischenablage kopiert
Download als PDF

Im Rahmen der Kampagne “Bring Back Our Neighbours” haben wir, eine Gruppe von haupt- und ehrenamtlich Aktiven im Bereich Asyl und politischer Bildung in Sachsen, mehrere Infoflyer und diesen Notfallkoffer gegen Abschiebungen erarbeitet.

Damit sollen Menschen, die eine Abschiebung fürchten, ehrenamtliche Unterstützer*innen und Fachkräfte einen schnellen Überblick sowie weiterführende Informationen zum Thema Abschiebungen erhalten.

Die Informationen sind vor allem für Sachsen. Vieles ist in ganz Deutschland gültig und hilfreich. Die Kontakte zu Beratungsstellen und Behörden sind aber nur für Sachsen.

Wir lehnen Abschiebungen grundsätzlich als unmenschlich ab, sie stehen für Rassismus und Nationalismus.

Wir kritisieren die gewaltvolle Praxis von Abschiebungen in Sachsen, die Menschen in ihrem Leben und ihrer Gesundheit gefährdet.

Wir wollen möglichst viele Menschen vor dieser Gewalt schützen.

Oft fehlt es aber an Wissen, was Menschen vor Abschiebungen schützen kann.

Dieses Wissen wollen wir hier vermitteln.

Wir haben viele verschiedene Erfahrungen gesammelt, wie Menschen sich und andere gegen Abschiebungen schützen konnten. So können wir voneinander lernen.

Neben der rechtlichen Beratung ist es sehr wichtig, sich mit anderen Betroffenen und Unterstützer*innen zu organisieren und sich gemeinsam vor Abschiebungen zu schützen.

In dem Netzwerk “We’ll come United” treffen sich Geflüchtete und Unterstützer*innen und kämpfen gemeinsam für Bewegungsfreiheit, gegen Rassismus und Abschiebungen. Sie tauschen viele Erfahrungen aus, wie man sich vor Abschiebungen schützen kann:

We'll come united
United against Racism and Fascism
mail@welcome-united.org
www.welcome-united.org

Facebook: @welcomeunited

Instagram: @wellcomeunited

Dezentralisiertes Netzwerk von Menschen aus verschiedenen sozialen, antirassistischen und politischen Gruppen, sie kämpfen für Bleiberecht, für Bewegungsfreiheit und für gleiche Rechte für alle.

Zusätzliche Hinweise für ehrenamtliche Unterstützende

Dieser Notfallkoffer ist nicht nur für Betroffene sondern auch für ehrenamtliche Unterstützer*innen: Freunde, Nachbarinnen, Lehrkräfte, Kolleginnen oder andere ehrenamtlich Aktive. Sie sollen damit die Abschiebegefahr erkennen und bei einer laufenden Abschiebung helfen können. Der Notfallkoffer enthält viele praktische Tipps, nützliche Kontakte und Tipps für öffentlichen Protest gegen Abschiebungen.

Die Informationen richten sich sprachlich an Betroffene, z.B. “Wann droht meine Abschiebung” oder “wenn du deinen Asylantrag stellst” - damit sind dann immer Menschen angesprochen, die persönlich von Abschiebung bedroht sind.

Ausländerbehörden und Polizei organisieren Abschiebungen geheim. Wir kennen leider nicht alle wichtigen Informationen. Darum können wir keine Garantie geben, dass alle Tipps immer funktionieren.

Wir bemühen uns, dass alle Informationen aktuell und vollständig sind. Wir freuen uns aber über weitere Hinweise und Kritik von euch. Was hat in der Vergangenheit funktioniert, um eine Abschiebung zu verhindern? Schreibt dazu an: info@bringbackourneighbours.de

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Zusätzliche Hinweis für Unterstützende zum Thema Beratung

Jeder Fall ist anders und das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist sehr komplex und es gibt häufig Änderungen. Bitte versuche nicht alleine einer Person, die von Abschiebung bedroht ist, zu helfen. Es gibt kostenlose Beratungsstelle oder Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Du kannst hier eine wichtige Brücke sein, zu Terminen begleiten und helfen, alle Dokumente zu sammeln etc.

Asylverfahren und Dublin

Viele Menschen, die später von Abschiebung bedroht sind, kommen als Asylsuchende nach Deutschland. Das Asylverfahren ist kompliziert und nimmt dir viele Rechte. Je besser du Bescheid weißt, umso besser kannst du dich wehren, hier findest du wichtige Informationen:

Weitere Informationen zu: "Asylverfahren"

Wenn du dein Land aufgrund von Krieg oder Verfolgung verlassen hast, hast du in Deutschland das Recht auf Asyl.

Du musst einen Antrag auf Asyl stellen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, entscheidet über den Antrag.

In diesem Video erhältst du kurze Informationen über das Asylrecht in Deutschland in verschiedenen Sprachen:

Wenn du einen Asylantrag gestellt hast, erhältst du eine befristete Aufenthalts-Gestattung (auch als “Ausweis” bekannt).

Anhörung / Interview

Wenn Deutschland für deinen Asylantrag zuständig ist, findet die Anhörung (auch Interview genannt) beim BAMF statt. Dies ist deine Chance, deinen Asylantrag zu begründen.

Die Anhörung ist ein sehr wichtiger und entscheidender Termin.

Bitte bereite dich gut auf dein Vorstellungsgespräch vor. Das ist sehr wichtig! Du kannst deine Erlebnisse in chronologischer Reihenfolge aufschreiben und auch einige Nachweise mitbringen, wenn du welche hast. Du kannst auch um ein Vorbereitungstreffen in einer Flüchtlingsberatungsstelle bitten.

Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen über die Gesetze, deine Rechte, die Anhörung, Schule und Arbeit im Asylverfahren:

Unterkunft

Zu Beginn deines Asylverfahrens wohnst du in einem Aufnahmezentrum, der sogenannten “Erstaufnahme”. Es ist möglich, dass du dort bleibst, bis über deinen Antrag entschieden wurde, oder du wirst in eine andere Unterkunft verlegt.

Leider kannst du dir nicht aussuchen, wo du in Deutschland leben möchtest. Du wirst in eine bestimmte Stadt oder ein Dorf geschickt und musst dort in einer Wohnung oder einem Lager leben. Du kannst einen Umzug aus der Erstaufnahme in eine andere Unterkunft beantragen. Du kannst auch einen Umzug von einer Stadt in eine andere Stadt beantragen. Du musst für einen Antrag aber eine gute Begründung haben, er wird oft abgelehnt.

Hier findest du weitere Informationen zu dem Thema in Deutsch und Englisch:

Das können zum Beispiel Gründe für einen Umzug sein:

  • eine Arbeitsstelle, die du in einer anderen Stadt beginnen kannst
  • Familienangehörige, mit denen du in einer anderen Stadt zusammenwohnen möchtest
  • deine Religion auszuüben
  • Familienangehörige zu pflegen
  • ein Studium zu beginnen
  • eine Ausbildung zu beginnen

Denke daran, dass du alles nachweisen und gut erklären musst.

Briefe

Wenn du umziehst, musst du deine neue Adresse dem BAMF, der Ausländerbehörde und eventuell dem Gericht mitteilen. Das ist sehr wichtig, denn Briefe werden immer an die letzte Adresse geschickt, die du den Behörden mitgeteilt hast. Informiere dich bald über die Briefe der Behörden, denn sie enthalten wichtige Informationen und kurze Fristen, innerhalb derer du reagieren musst.

Dokumente

Um deine Identität in Deutschland bei den Ämtern nachzuweisen, ist es besser, jedes offizielle Dokument vorzulegen, das du hast. Der Reisepass ist das beste Dokument. Im Gesetz steht, dass du ihn der Ausländerbehörde geben musst, wenn du ihn hast. Leider wird der Pass auf der Flucht oft verloren oder gestohlen. Das kannst du dem BAMF oder der Ausländerbehörde erklären. Ein Reisepass macht die Abschiebung auch leichter. Für einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis braucht die Behörde aber meistens einen Reisepass.

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Asylverfahren

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Wenn du einen Asylantrag in Deutschland stellst, prüft Deutschland als erstes, ob ein anderes Land in Europa zuständig ist. Das nennt man Dublin-Verfahren. Hier findest du Infos:

Weitere Informationen zu: "Dublin"

Zu Beginn des Asylverfahrens wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das nennt man Dublin-Verordnung.

Leider kannst du nicht entscheiden, welcher Staat deinen Asylantrag prüft. Deshalb muss geklärt werden,

  • wann und wo du in die Europäische Union (EU) eingereist bist,
  • ob du Familienangehörige in anderen Mitgliedstaaten der EU hast,
  • ob du in einem anderen Mitgliedstaat schon einen Asylantrag gestellt hast,
  • ob du mit einem Visum aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland eingereist bist
  • oder ob dir in einem anderen Mitgliedstaat der Fingerabdruck abgenommen wurde.

Wenn Deutschland einen anderen EU-Mitgliedsstaat für dein Asylverfahren als zuständig ansieht, ist dein Asylantrag “unzulässig”. Es bedeutet, dass du in den zuständigen Staat zurückkehren musst, damit dein Asylantrag dort geprüft werden kann.

Du hast das Recht, Gründe zu nennen, warum du nicht in diesen Staat zurückkehren kannst. Beachte hierbei folgendes:

Asylantrag ist “unzulässig”.

  • Für eine Klage und einen Eilantrag hast du nur 7 Tage Zeit.
  • Nicht immer ist eine Klage oder ein Eilantrag sinnvoll.
  • Deutschland hat 6 Monate Zeit, um dich abzuschieben.
  • Eine Klage oder ein Eilantrag kann diese Frist verlängern
  • Wenn du dich versteckst und die Behörden das herausfinden, können sie die Zeit für deine Abschiebung um 1 Jahr verlängern. Sie haben dann 18 Monate Zeit.

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Wichtige Gründe, die du benennen kannst:

  • Du bist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu reisen.
  • Das EU-Land, in das du zurückkehren sollst, hat sogenannte “systemische Defizite”. Das heißt, hier gibt es nicht die nötigsten Dinge zum Leben, wie zum Beispiel eine Wohnmöglichkeit, ein Bett oder Seife.

Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen zu diesem “Dublin-System”

Hier findest du Kontakte und Informationen in verschiedenen Sprachen zu anderen europäischen Staaten, die dir helfen können, wenn du vielleicht wegen des “Dublin-Verfahren” abgeschoben wirst.

Welcome to Europe!
w2eu.info

Unabhängige Informationen für Flüchtlinge und Migranten, die nach Europa kommen

Wenn du dich versteckst und die Behörden das herausfinden, können sie die Zeit für deine Abschiebung um 1 Jahr verlängern. Sie haben dann 18 Monate Zeit für die Abschiebung. Behörden nennen verstecken auch “Untertauchen”.

Du solltest also selber Beweise sammeln, dass du dich nicht versteckst, sondern nur zufällig oder aus wichtigen Gründen nicht da bist.

Wenn du einen Termin bei einer Behörde verpasst, musst du dich vorher abmelden. Dafür brauchst du einen wichtigen Grund. Am besten ist eine Krankschreibung vom Arzt. Schicke die Krankschreibung mit einer Email an die Ausländerbehörde kurz vor deinem Termin.

Wenn die Polizei dich für die Abschiebung abholen wollte, aber dich nicht gefunden hat, solltest du beweisen, dass du dich nicht versteckst. Schreibe dazu an deine Kommunale Ausländerbehörde und an das BAMF (Bei Dublin-Abschiebung) oder die LDS, also die Zentrale Ausländerbehörde (bei allen anderen Abschiebungen), welchen Grund es gibt, warum du nicht da warst. Du kannst eine Email schreiben oder ein Fax schicken.

Den Kontakt zu deiner Kommunalen Ausländerbehörde findest du auf ihren Briefen oder im Internet. Den Kontakt zum BAMF und zur LDS, der Zentralen Ausländerbehörde, findest du bei unseren Kontakten

Dafür solltest du Beweise haben:

  • Mache Fotos von dir in deiner Wohnung an unterschiedlichen Tagen
  • Hebe Krankenscheine oder Liegendbescheinigungen vom Krankenhaus gut auf
  • Hebe Zugtickets, Bustickets, Quittungen, Eintrittskarten etc. gut auf, wenn du mal in einer anderen Stadt bist. Du kannst auch Fotos von dir an diesen Orten machen.
  • Vielleicht können Freund*innen oder deine Familie dir in einem Brief bestätigen, dass du bei ihnen kurz zu Besuch warst. Dazu können sie eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben.

Dein Name sollte immer gut leserlich am Briefkasten stehen. Du oder jemand anderes sollte mindestens einmal pro Woche den Briefkasten leeren. Vor deiner Wohnungstür oder in deinem Zimmer in der Unterkunft soll es so aussehen, dass du regelmäßig dort bist. Die Nachbar*innen sollten sehen, dass du regelmäßig zuhause bist.

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Dublin

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema Asylverfahren:

Du kannst eine Person im Asylverfahren darin unterstützen, dass sie alle Briefe sicher erhält. Jede neue Adresse, auch eine Umverteilung durch die Behörde muss an das BAMF gemeldet werden. Dazu reicht auch eine Email mit dem Namen, Geburtsdatum, der alten und der neuen Adresse und dem Geschäftszeichen des BAMF an service@bamf.bund.de . Du kannst den Briefkasten leeren, wenn die Person nicht da ist. Du kannst die Person an wichtige Termine erinnern und bei der Vorbereitung der Anhörung helfen. Du kannst auch als Beistand an der Anhörung teilnehmen.

Mehr Informationen:

Die Anhörung im Asylverfahren: Informationen für Unterstützer*innen und Beistände

Was ist eine Abschiebung?

Abschiebung heißt, dass Menschen gegen ihren Willen Deutschland verlassen müssen.

Die Polizei holt die Menschen für eine Abschiebung ab.

Abschiebungen müssen in einem Brief angekündigt werden. Aber dieser Brief kann schon viele Jahre her sein. Meistens ist es der negative Bescheid vom BAMF. Das ist der Brief, in dem der Asylantrag abgelehnt wird. In dem Brief steht auch das Land, in das man abgeschoben werden soll.

Wann droht meine Abschiebung?

Wenn du keinen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland hast, droht deine Abschiebung. Oft ist das nach einem negativen Bescheid im Asylverfahren.

Weitere Informationen zu: "Negative Entscheidungen im Asylverfahren"

Die Entscheidung des Bundesamtes wird dir schriftlich in einem gelben Brief zugestellt. Wenn du eine Anwält*in hast, erhält sie die Briefe.

Wenn der Bescheid positiv ist, kannst du bleiben – du musst nun eine Menge anderer bürokratischer Dinge erledigen und brauchst vielleicht Hilfe von Migrationsberatungsstellen, aber du hast für eine bestimmte Zeit einen Aufenthalt in Deutschland.

Es gibt 3 Arten von negativen Entscheidungen:

Unzulässig:

Bei Dublin-Ablehnungen und einem zweiten Asylantrag “Folgeantrag”. Weitere Informationen zum Dublin-Verfahren bekommst du hier:

Dublin
Eine Ablehnung als unzulässig bedeutet, dass deine Gründe für den Asylantrag nicht gründlich geprüft werden und dass Deutschland den Asylantrag nicht für erforderlich hält.
Du hast 7 Tage Zeit für eine Klage und einen Eilantrag. Die Klage schützt dich nicht vor der Abschiebung. Deswegen musst du zusätzlich einen Eilantrag auf Abschiebungsschutz stellen.

Einfach unbegründet

In der Entscheidung des BAMF heißt es: Dein Asylantrag wird “abgelehnt”.
Du hast 2 Wochen Zeit für eine Klage. Diese Klage schützt dich bis zu einer Entscheidung vom Gericht vor Abschiebung. Deshalb brauchst du keinen Eilantrag.

Offensichtlich unbegründet:

Du hast 7 Tage Zeit für eine Klage und einen Eilantrag. Diese Klage schützt dich nicht vor der Abschiebung. Deswegen musst du zusätzlich einen Eilantrag auf Abschiebungsschutz stellen.

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Das deutsche Asylsystem ist sehr kompliziert, sodass es nicht möglich ist, alle Informationen in einem kurzen Flyer zusammenzufassen. Bitte nutze auch die weiteren Informationen in unserem Flyer:

Asylverfahren

Kostenlose Beratung zum Asylverfahren in Sachsen

Auf unserer Kontakte-Übersicht findest du gute Beratungsstellen in Sachsen.

Wenn dir dort nicht geholfen werden kann, empfehlen die Beraterinnen spezialisierte Anwälte. Bitte entscheide dich für eine Beratungsstelle oder informiere eine neue Beratungsstelle, wer dir bisher bei was geholfen hat. Leider musst du manchmal ein paar Tage oder Wochen auf einen Termin warten. Warte darum nicht zu lange, wenn du eine Beratung brauchst sondern vereinbare schnell einen Termin. Wenn es eine Klagefrist gibt, dann sag oder schreibe das der Beratungsstelle am besten gleich. Bitte nimm alle wichtigen Dokumente (z.B: Sprachkurs-Zertifikat, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Arztbrief) und Briefe von deutschen Behörden mit.

Rückreise aus Deutschland

Wenn du Deutschland verlassen willst, kannst du Unterstützung beantragen. Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen. Dies sind Informationen der deutschen Regierung.

Wir sehen die Rückkehrförderung kritisch, da sie nicht funktioniert wie es Deutschland versprichst. Auf dieser Seite findest du eine Dokumenttation und Bewertung von Expert*innen über die Rückkehrförderung:

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Negative Entscheidungen im Asylverfahren

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Nach dem negativen Bescheid im Asylverfahren bleiben viele Menschen trotzdem lange Zeit in Deutschland und erhalten eine Duldung. Leider ist auch nach einer langen Zeit in Deutschland eine Abschiebung möglich.

Weitere Informationen zu: "Abschiebung verhindern"

Um eine Abschiebung verhindern zu können, musst du erst wissen, ob eine Abschiebung droht und wie groß die Gefahr ist:

  • Eine “Duldung” bedeutet meistens Abschiebegefahr.
  • Auf diesen Duldungen steht: “Erlischt unabhängig von der Gültigkeit am Tag der Abschiebung”
  • Gefährlich ist es vor allem, wenn eine Duldung nur 3 Monate gültig ist.
  • Beschäftigungs-Duldung oder Ausbildungs-Duldung sind keine Gefahr.
  • Auch wenn man eine “Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt” [“Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt] = BÜVA erhält, ist die Gefahr groß. Eine BÜVA ist ein DIN A 4 Blatt, das man von der Ausländerbehörde als “Ausweis” bekommt, der oft nur 1 Monat gültig ist und große Abschiebegefahr bedeutet. Bitte suche so schnell wie möglich eine Beratungsstelle auf, wenn du statt einer Duldung eine BÜVA bekommst.
  • Man kann auch bei Terminen in der Behörde abgeschoben werden. Wenn es ein ungewöhnlicher Termin ist, solltest du vorsichtig sein und den Termin lieber absagen.
  • Man kann auch abgeschoben werden, wenn man keinen Pass abgegeben hat.
  • Auch wenn du einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hast, kannst du abgeschoben werden, bevor die Ausländerbehörde über deinen Antrag entschieden hat. Das kannst du verhindern, wenn du zusätzlich einen Eilantrag stellst oder ein Versprechen von der Landesdirektion anfragst, dass sie nicht abschieben wollen. Dabei können Anwält*innen oder Beratungsstellen helfen.
  • Menschen mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, EU-Bürger*innen mit Freizügigkeit haben keine Gefahr.
  • Auch nach vielen Jahren in Deutschland oder wenn man Arbeit hat, krank ist oder die Kinder in die Schule gehen, ist eine Abschiebung möglich.

    Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Abschiebung verhindern

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Über 200.000 Menschen haben 2024 in Deutschland eine Duldung. Etwas mehr als die Hälfte dieser Menschen haben davor einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Die anderen sind zum Beispiel ausländische Studenten, Arbeitnehmer*innen oder Touristen, deren Visum abgelaufen ist oder Menschen, die einen anderen Aufenthaltstitel verloren haben.

Geduldete Menschen sind “ausreisepflichtig”, sie müssen theoretisch ausreisen und können abgeschoben werden. Wegen vieler komplizierter Regelungen sind aber tatsächlich nur knapp 50.000 Menschen wirklich ausreisepflichtig. Weniger als die Hälfte dieser Menschen werden pro Jahr abgeschoben.

Weitere Informationen zu: "Duldung"

Was bedeutet eine Duldung?

Die Duldung ist ein schlechter Status. Viele Rechte werden verwehrt, zum Beispiel kann man nicht selber entscheiden, wo man wohnt.

Aber es bedeutet nicht immer, dass eine Abschiebung akut droht. Manche Menschen leben viele Jahre mit Duldung in Deutschland. Die tatsächliche Abschiebegefahr ist individuell.

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Eine Duldung macht aber viele Probleme:

Mit einer Duldung darfst du nicht wieder nach Deutschland einreisen. Darum Vorsicht vor Reisen ins Ausland.
Eine Duldung hat immer eine Frist, oft 3 oder 6 Monate. Aber man kann auch innerhalb dieser Frist abgeschoben werden ohne eine Vorwarnung. Die Gefahr ist groß, wenn auf der Duldung steht: “Erlischt unabhängig von der Gültigkeit am Tag der Abschiebung” oder ein ähnlicher Text.
Auf vielen Duldungen stehen weitere Verbote:

  • “Zur Wohnsitznahme verpflichtet in…” Das bedeutet, du musst in dieser Adresse wohnen. Wenn du umziehen willst, musst du vorher einen Antrag bei der Ausländer-Behörde stellen, die deinen Umzug erlauben musst. Das dauert oft sehr lange und meistens musst du dafür eine Arbeit haben. Vielleicht kannst du in der Zwischenzeit über eine Freundin oder einen Bekannten eine zweite Wohnung oder ein Zimmer mieten. Du musst aber offiziell in der Wohnung, die auf der Duldung steht, wohnen.
  • “Beschäftigung nicht gestattet”: Das bedeutet, du darfst nicht arbeiten.
  • “Beschäftigung nur mit Erlaubnis gestattet”: Das bedeutet du und dein zukünftiger Arbeitgeber müssen einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

Hier findest du weitere Informationen zur Arbeits-Erlaubnis:

Du kannst dich gegen die Verbote rechtlich wehren und bei der Ausländerbehörde Anträge stellen, damit diese Verbote gelöscht werden. Mit einer Duldung ist es schwieriger, eine Arbeit oder eine Wohnung zu finden. Denn Vermieterinnen oder Arbeitgeber kennen sich mit den Regeln bei der Ausländerbehörde nicht aus und sind unsicher, weil Duldungen nur wenige Monate gültig sind. Oft hilft es, wenn deine Familie, Freund*innen und Unterstützer*innen helfen, über ihre Netzwerke eine Wohnung oder eine Arbeit zu finden.

Hier findest du weitere wichtige Informationen zu deinen Rechten und Pflichten bei einer Duldung zum nachhören:

Eine Duldung ist kein Pass-Ersatz. Es ist also kein Beweis über deine Identität. Darum kann es manchmal auch Probleme geben, wenn du einen Führerschein machen willst oder wenn du eine Simkarte kaufen oder ein Bankkonto eröffnen willst.

Pass-Pflicht

Wenn man eine Duldung hat und noch keinen Pass vorgelegt hat, will die Ausländerbehörde unbedingt den Pass sehen. Sie hat viele Möglichkeiten, dich dazu zu zwingen, zum Beispiel kann sie dir ein Arbeits-Verbot geben oder die Sozialleistungen kürzen, wenn du keinen Pass besorgst.

Du hast eine sogenannte „Mitwirkungspflicht“, das heißt du sollst einen Pass besorgen und deine Identität beweisen. Wenn du versuchst einen Pass zu beschaffen, schreibe genau auf, was du gemacht hast: Botschaft besucht, Familie angerufen usw.

Hier gibt es mehrsprachige Informationen zu den Mitwirkungspflichten und Pass-Beschaffung:

In manche Länder kann man nur mit Pass abgeschoben werden. Wenn du deinen Pass der Ausländerbehörde gibst, steigt also die Gefahr von Abschiebung. Gleichzeitig ist es deine Pflicht, deine Identität zu beweisen und du brauchst einen Pass für einen Aufenthalts-Titel. In viele Länder kann man aber auch ohne Pass abgeschoben werden, zum Beispiel nach Georgien oder Pakistan oder Tunesien. Hier ist die Gefahr von Abschiebung mit und ohne Pass ungefähr gleich hoch.

Hier gibt es Infos, wie man mit Duldung trotzdem einen Aufenthalt bekommen kann:

Chancen auf Bleiberecht
Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Duldung

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: drohende Abschiebung

Es gibt vielfältige und konkrete Unterstützungsmöglichkeiten bei einer Abschiebegefahr als Unterstützer*in. Sprich alle Möglichkeiten und deine Rolle gut mit den Betroffenen ab. Achte darauf, Betroffene nicht zu einzuschüchtern oder einzuengen. Versuche, dich und die Betroffenen ausreichend zu informieren und akzeptiere dann die Entscheidung der Betroffenen. Achte aber auch auf deine Ressourcen und sei transparent, wie, wobei und wie sehr du unterstützen willst.

Was tun bei Abschiebegefahr?

Eine Abschiebung kann jederzeit passieren. Die Angst davor und die Abschiebung an sich sind extrem belastend.

Weitere Informationen zu: "Abschiebegefahr - Tipps bei Stress und Angst"

Angst, Wut oder Schlaflosigkeit sind normale Reaktionen deines Körpers, wenn Abschiebegefahr droht. Denn Abschiebegefahr bedeutet sehr großen Stress.

Die Ursache für Abschiebegefahr sind rassistische Gesetze und Behörden. Diese Probleme können wir mit diesen Tipps nicht lösen. Aber vielleicht können dir manche der Tipps helfen, dass du dich selber beruhigen kannst, wenn du Panik hast. Vielleicht können diese Tipps dir helfen, dich stärker zu fühlen und weiterzukämpfen gegen Abschiebungen.

Wenn du große Angst und Panik hast oder wenn du glaubst, du stehst neben dir, außerhalb der Welt, dann hilft es, wenn du etwas intensives schmecken, riechen oder fühlen kannst. Das kann dich aus einem Schock zurückholen: Zum Beispiel kannst du:

  • Schmecken: beiße in eine Zitrone oder Chili oder kau einen starken Kaugummi
  • Riechen: halte dir starke Gerüche wie Zitrone, Lavendel, Patschuli oder einen für dich angenehmen Duft unter die Nase
  • Spüren: Streiche dir mit einem Massageball, einer Bürste oder etwas rauhem über die Haut. Oder du kannst einen Gummi am Handgelenk schnipsen lassen. Du kannst kaltes Wasser über die Hände oder das Gesicht laufen lassen oder heiß-kalt duschen.
  • Hören: Hör dein Lieblingslied oder entspannende Geräusche vom Meer, Wind, Regen oder Wald.

Wichtig ist, dass es sich um Strategien handelt, die kurzfristig hilfreich und langfristig nicht schädlich sind. Es geht darum, aus einer Starre der Angst und Panik im Moment herauszukommen, um dann wieder aktiv werden zu können und etwas gegen die Abschiebegefahr zu unternehmen.

Die Angst vor Abschiebung weckt manchmal auch schlimme Erinnerung von Flucht, Krieg und Verfolgung. Die Angst vor Abschiebung selbst kann traumatisierend sein. Professionelle psychologische Therapie ist dann für viele Menschen eine große Hilfe. Aber besonders für geduldete Menschen ist es sehr schwer, eine Psychotherapie zu bekommen. In Sachsen gibt es die PSZ, psychosoziale Beratungsstellen, die manchmal etwas schneller helfen können und Dolmetscher*innen haben.

PSZ Sachsen
psz-sachsen.de

Beratungs- und Behandlungsstellen für seelisch belasteten Menschen mit Migrationserfahrung. Kostenfrei und vertraulich. Alle Mitarbeitenden stehen unter Schweigepflicht

Auch hier musst du oft einige Wochen warten. Darum findest du hier viele mehrsprachige Informationen zu psychischen Krankheiten, Trauma und Panik und was du selbst tun kannst, um dich besser zu fühlen:

Kostenloses Onlinebuch mit vielen Übungen mit Bildern, Beschreibungen und Audiodateien der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

Video zu Tapping (keine Sprache nötig):

Videos für geflüchtete Menschen in 17 Sprachen mit Informationen zu Trauma:

Text- und Audioübungen von Refugee Trauma Help:

Bleib nicht alleine mit deiner Angst: Triff dich mit anderen Menschen, rede über deine Gefühle, frage nach Hilfe. Geh raus und bewege dich (mach Sport, renne, gehe spazieren) gegen die lähmende Angst. Vielen hilft es auch, aktiv zu werden und sich mit anderen gemeinsam gegen Abschiebung zu engagieren. Du kannst etwas tun!

Wenn du niemanden kennst, kannst du hier erste Kontakte zu politisch aktiven Geflüchteten und Unterstützer*innen finden:

Diesen Inhalt gibt es nur in anderen Sprachen
Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Abschiebegefahr - Tipps bei Stress und Angst

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Bitte nimm die Gefahr einer Abschiebung ernst: Auch wenn bei dir viele Jahre lang nichts passiert ist und Bekannte von dir auch nicht abgeschoben werden, es kann passieren.

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: Stress durch Abschiebegefahr

Die psychischen und physischen Belastungen durch eine drohende Abschiebung sind sehr groß, oft unsichtbar und unterschätzt. Sie zeigen sich zum Beispiel auch in Zerstreutheit, vergessenen Terminen, Rückzug ins Private, Verdrängung der Abschiebegefahr, Teilnahmslosigkeit oder Aggression. Bitte verurteile derartiges Verhalten nicht vorschnell, sondern frage, ob und wie du helfen kannst.

Es gibt viel praktisches Wissen in deiner Community – nutze es! Aber es gibt auch viele falsche Gerüchte! Und jeder Fall ist anders. Mitarbeiter*innen in den Behörden haben viel Entscheidungsmacht. Was bei Bekannten funktioniert hat, muss nicht automatisch bei dir funktionieren.

Weitere Informationen zu: "Chancen auf Bleiberecht"

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Duldung einen Aufenthalts-Titel zu bekommen. Wichtig ist oft dabei, dass

  • die Identität geklärt ist, am besten mit Pass
  • es keine großen Straftaten gab

Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.

Oft ist es auch hilfreich, wenn du arbeitest, dich ehrenamtlich engagierst und viele Leute kennst, die dich gerne unterstützen. Das nennt man „gute Integration“. Das ist nur für dich ein erster Überblick, welche Chancen es gibt. Es gibt nicht automatisch einen Aufenthalt, man muss den Titel immer erst beantragen und viele Beweise dafür bringen. Man ist erst sicher, wenn man auch die positive Entscheidung über den Antrag erhalten hat.

Welche Aufenthalts-Titel gibt es?

Hier helfen vor allem diese Paragrafen im Aufenthalts-Gesetz:

  • § 25a (für Jugendliche) und § 25b (Erwachsene) bei “guter Integration” nach mindestens 3 Jahren in Deutschland.
  • Bis Ende 2025: § 104c “Chancen-Aufenthalt”, wenn man mindestens seit dem 31.10.2017 in Deutschland lebt.
  • § 60c “Ausbildungs-Duldung” oder § 16g “Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung”, wenn man eine 2- oder 3 jährige Berufsausbildung oder schulische Ausbildung macht.
  • § 19d: Diesen Aufenthalt kann man nach einer Ausbildung beantragen. Man muss dann in dem gleichen Beruf wie in der Ausbildung arbeiten.
  • § 60d “Beschäftigungs-Duldung”, wenn man seit 2022 oder länger in Deutschland ist und mindestens 1 Jahr lang mit Duldung arbeitet. Achtung: Für diese Aufenthalts-Titel braucht man einen Reisepass, den man nicht zu spät abgeben darf! Geh vorher zu einer Beratungsstelle!

Genauere Informationen in 9 Sprachen findest du hier:

Informationen nur auf spanisch vor allem für geduldete Menschen aus Venezuela:

Diesen Inhalt gibt es nur in anderen Sprachen

Das Netzwerk “Welcome to Europe” hat “Informationen gegen die Angst” zusammengestellt, um alle im Kampf um ihr Bleiberecht zu unterstützen. Hier eine Broschüre zum Bleiberecht auf deutsch und englisch:

Aufenthalt durch Härtefall-Kommission:

Hier findest du für Sachsen eine Broschüre in 11 Sprachen mit mehr Infos:

Aufenthalt wegen der Familie:

Du kannst diesen Aufenthalt bekommen, wenn du Kinder hast oder mit Menschen verheiratet bist, die in Deutschland ein Aufenthalts-Recht haben oder deutsche Staatsbürger*innen sind.
Achtung: Hier musst du manchmal trotzdem in dein Herkunftsland zurückreisen und dort ein Visum beantragen und wieder kommen. Bei Kindern musst du beweisen, dass du dich um die Erziehung kümmerst. Die Ausländer-Behörde darf einen Gen-Test fordern, ob die biologische Elternschaft wahr ist.
Du kannst eine Duldung bekommen, bis das Kind geboren ist oder wenn du alle Dokumente für eine Heirat hast. Das musst du aber bei der Ausländerbehörde beantragen.
Es ist sehr wichtig, dass du hier Unterstützung durch eine Beratungsstelle oder Anwält*innen hast.

Ein neuer Asyl-Antrag, ein sogenannter Folgeantrag nach § 71 im Asyl-Gesetz

Wenn sich die Situation in deinem Herkunftsland sehr geändert hat oder du neue Beweise hast, warum du dort in Gefahr bist, kann ein Folgeantrag sinnvoll sein.
Vielleicht hast du dich auch bisher nicht getraut, über deine wahren Gründe, warum du fliehen musstest, zu erzählen?
Dazu brauchst du aber die Unterstützung von Anwält*innen oder einer Beratungsstelle! Gehe bitte nicht einfach alleine zum BAMF und stelle einen Antrag, lass dich vorher beraten.

Schutz vor Abschiebung wegen einer schweren Krankheit § 60 Absatz 7 Aufenthalts-Gesetz

Wenn du sehr schwer körperlich oder psychisch krank bist, ist eine Abschiebung eine große Gefahr für dein Leben. Darum brauchst du Schutz vor einer Abschiebung.
Die Ausländer-Behörde glaubt, dass du gesund bist. Du musst beweisen, dass du krank bist. Die Ausländer-Behörde akzeptiert viele Beweise nicht. Du brauchst ein spezielles ärztliches Gutachten. Dieses Gutachten dauert einige Wochen. Vor allem bei psychischen Erkrankungen musst du lange auf eine Behandlung warten. Noch schwieriger ist es, eine Behandlung zu bekommen, wenn Du einen Kranken-Behandlungs-Schein vom Sozialamt hast.
Es ist also nicht einfach und dauert lange, bis du die richtigen Beweise an die Ausländer-Behörde schicken kannst. Wenn du das ärztliche Gutachten hast, musst du es spätestens in nach 2 Wochen an die Ausländer-Behörde schicken.
Bitte zeige deinem Arzt oder deiner Ärztin diese Informationen für das spezielle ärztliche Gutachten:

Anforderungen an ärztliche Atteste für Geflüchtete zur Vorlage bei Behörden und Gerichten

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Chancen auf Bleiberecht

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Die Aufgabe der Ausländer-Behörden ist es, Menschen mit Duldung abzuschieben. Darum sei vorsichtig und vertraue nicht auf das, was Mitarbeiter*innen dir sagen. Verlange für alles, was sie sagen, eine schriftliche Bestätigung! Wenn du dich unsicher fühlst, frage Unterstützer*innen, ob sie dich zu der Ausländer-Behörde begleiten.

Rede wenig, aber höflich mit den Mitarbeiter*innen. Gib ihnen alle wichtigen Informationen nur mit schriftlichen Beweisen. Zum Beispiel: Arbeits-Vertrag, Ausbildungs-Vertrag, Mutter-Pass, Ärztliches Gutachten, …

Es reicht nicht, wenn du es den Mitarbeiter*innen sagst.

Hier kannst du dir Hinweise in verschiedenen Sprachen anhören über deine Rechte bei Behörden:

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: Bleiberecht

Du kannst auf vielfältige Weise beim Bleiberecht unterstützen: deutsch üben und die Sprachkenntnisse verbessern, beim Lernen für Test zum Orientierungskurs “Leben in Deutschland” helfen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finden, Unterstützungsschreiben einholen (Härtefallantrag), beim Zugang zu medizinischer Behandlung helfen oder eine Petition verbreiten. Beratungsstellen können dich dabei unterstützen und weitere Tipps geben. Hilf dabei, Nachweise für ein Bleiberecht oder dafür, dass die Abschiebung unmöglich ist, so schnell wie möglich zu sammeln. Das sind zum Beispiel: Nachweise von Erkrankung, Reiseunfähigkeit, Schwangerschaft, Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz, Hochzeit, usw.

Wie schütze ich mich vor Abschiebungen?

Weitere Informationen zu: "Abschiebung verhindern"

Hier erfährst du Termine von Sammelabschiebungen:

Du kannst dich verstecken, und woanders schlafen. Aber du solltest trotzdem Termine bei Behörden einhalten – oder begründet absagen, zum Beispiel weil du krank bist.

Willst du wissen, ob die Polizei bei dir war, wenn du nicht zuhause bist? Vertrauenswürdige Nachbar*innen können dich informieren, wenn du mit ihnen darüber sprichst. Wenn du alleine wohnst, kannst du auch einen kleinen Zettel oder einen Zahnstocher fest in den Türspalt klemmen, wenn du die Wohnung verlässt. Wenn du wieder kommst, kannst du so überprüfen, ob jemand die Tür aufgemacht hat.

W2eu hat eine Broschüre geschrieben mit wichtigen Tipps, wie man Abschiebungen verhindern kann:

Mehrsprachige Infos zu Widerstand gegen Abschiebungen findest du auch bei No Border Assembly

Es gibt die Möglichkeit von Soli-Asyl. Das heißt, du wohnst bei anderen Leuten, wo die Polizei dich nicht finden kann. Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen:

Es gibt auch die Möglichkeit von Kirchen-Asyl. Das heißt, du wohnst in einer Kirche oder einem Pfarrhaus. Die Polizei weiß, wo du bist, aber sie darf dich nicht abholen. Meistens geht das aber nur, wenn es sich um eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat handelt wegen der Dublin-Regelung. Und am besten hast du auch schon persönlichen Kontakt zu Kirchenmitgliedern oder Pfarrer*innen. Hier findest du erste Informationen:

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Abschiebung verhindern

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Das Ziel ist immer, eine Abschiebung zu verhindern. Leider ist das nicht immer möglich. Wenn eine Abschiebung passiert, ist es hilfreich, wenn man wichtige Dinge vorbereitet hat, damit man sie in der Eile nicht vergisst.

Wie kann ich mich auf eine Abschiebung vorbereiten?

Weitere Informationen zu: "Vorbereitung auf eine Abschiebung"

Auch wenn es Angst und Stress macht: Du kannst dich auf eine mögliche Abschiebung vorbereiten.

Es kann sein, dass die Polizei auch in der Nacht kommt, dann muss alles sehr schnell gehen. Diese Infos können dir bei einer laufenden Abschiebung helfen und sie bestenfalls auch verhindern:

Halte das Wichtigste bereit: Medikamente, Dokumente (Geburtsurkunden der Kinder, medizinische Unterlagen, Pässe etc.)
Kläre mit einem vertrauten Menschen, dass du ihn jederzeit bei Gefahr anrufen kannst. Schreib Name und Telefon-Nummer dieses Menschen und von deiner Anwältin gut sichtbar auf und häng den Zettel neben die Tür.
Wenn du abgeschoben bist, kann dir diese Vertrauens-Person auch Sachen nachschicken, die du nicht mehr mitnehmen konntest oder vergessen hast.
Kennst du viele Menschen, die bei Gefahr schnell zu dir kommen könnten und eine Abschiebung blockieren würden? Wenn ja: Plant gemeinsam, wen du informierst. Diese Person kann dann die Information an alle anderen übernehmen (Telefonkette).
Oft wirst du nicht genug Menschen finden, die die Abschiebung blockieren. Trotzdem kannst du einzelne Menschen kontaktieren, dass sie kommen, dir beistehen und als Zeug*innen dabei sind.
Hast du Beweise, dass du oder deine Familie nicht abgeschoben werden dürfen? Halte sie bereit, damit du sie schnell zeigen kannst. Das sind zum Beispiel ärztliche Gutachten, Urteile von Gerichten, Mutterschaftspass, Schreiben von Behörden oder Anwält*innen.
Halte regelmäßig Kontakt zu deiner Anwältin und Unterstützer*innen. Achte darauf, dass sie die aktuellen Unterlagen und Informationen von dir haben, die dir bei einem Aufenthalt helfen können, z.B. Arbeitsvertrag, medizinische Unterlagen…
Wenn du magst, unterschreibe die Vorlagen aus diesem Notfallkoffer und gib sie einer Person, der du vertraust. Sie kann dann bei einer Abschiebung schnell reagieren, wenn du keine Zeit mehr hast.

Es gibt weitere Informationen für Unterstützer*innen . Hier gibt es Kontakte zu Behörden und Gerichten oder Politiker*innen. Diese können Unterstützer*innen für dich anrufen, wenn du abgeschoben wirst.

Spricht mit Familie, Freund*innen oder Bekannten, wie sie dich unterstützen können und wollen und zeige ihnen den Notfallkoffer.

Oft passieren Abschiebungen heimlich. Die meisten Menschen in Sachsen wissen nichts darüber.

Du kannst deine drohende Abschiebung mit Hilfe von Unterstützer*innen öffentlich machen. Manchmal kann das auch eine laufende Abschiebung verhindern. Aber es ist auch wichtig, dass mehr Menschen verstehen, wie schlimm Abschiebungen sind.

Hier gibt es Tipps für Protest und Öffentlichkeitsarbeit bei Abschiebungen.

Überlege dir, welche Informationen du öffentlich teilen möchtest und bespreche das mit deinen Unterstützer*innen:

Dürfen sie zum Beispiel diese Informationen veröffentlichen:

  • Wie genau lief die Abschiebung ab?
  • Wie war dein Leben in Deutschland? (Arbeit, Schule, Ehrenamt, Gesundheit, Straftaten…)
  • Warum musstest du fliehen? Wovor hast du bei einer Rückkehr Angst?
  • Willst du deinen Namen oder Fotos, Briefe, Videos von dir öffentlich machen oder lieber nicht?
Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Vorbereitung auf eine Abschiebung

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Nachdem du dich damit beschäftigt hast, triff dich mit lieben Menschen und mach etwas Schönes.

Es ist wichtig, die Gefahr einer Abschiebung zu sehen und sich gut vorzubereiten. Aber lass dich von der Angst nicht fertig machen!

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: Vorbereitung auf eine Abschiebung

Vielleicht kannst du diese Vertrauensperson sein, die man im Notfall anrufen kann und die vorbereitete Vollmachten oder Eilanträge bereit hat. Aber dränge dich hier nicht auf und nimm diese Rolle nur an, wenn du sie vermutlich auch erfüllen kannst. Vielleicht kannst du auch schon jetzt Menschen organisieren, die im Notfall schnell für eine Blockade zu erreichen sind. Die Vorbereitung auf eine Abschiebung kann extrem belastend sein, informiere Betroffene über diese Möglichkeit und biete deine Unterstützung an, aber überrede oder dränge sie nicht dazu.

Die Abschiebung läuft - was kann ich noch tun?

Die zentrale Ausländerehörde eines Bundeslandes organisiert die Abschiebung, die Polizei führt sie durch.

Weitere Informationen zu: "Polizei und Abschiebungen"

Die Polizei kann dich für eine Abschiebung an vielen Orten abholen, zum Beispiel aus der Wohnung, bei einem Behördentermin oder der Arbeit oder auch auf der Straße. Auch bei Familie oder Freund*innen versucht es die Polizei manchmal, wenn sie die Adresse kennen. Denn alle Adressen, die eine Behörde (Sozialamt, Ausländerbehörde, BAMF, Rathaus) kennt, sind möglicherweise gefährlich. Die Polizei kann zu jeder Tageszeit kommen, meist sehr früh am Morgen. Oft kann die Abschiebung dann nicht mehr verhindert werden. Bis zur Abschiebung mit dem Flugzeug hat man nur wenige Stunden Zeit.

Polizei vor der Wohnung?

Sei ganz ruhig und lass das Licht aus!
Wenn du die Person bist, die abgeschoben werden soll, öffne nicht die Tür, wenn du nicht abgeschoben werden willst!
Wenn auch andere Leute in der Wohnung wohnen, die keine Abschiebung fürchten, müssen sie vielleicht mit der Polizei reden und sie sogar in die Wohnung lassen. Du kannst dich im Zimmer eines Mitbewohners verstecken und die Zimmertür abschließen.
Informiere danach so schnell wie möglich deinen Anwalt oder Unterstützer*innen. Du brauchst dringend Beratung. Wenn die Polizei es einmal versucht, kommt sie oft bald nochmal wieder und versucht es wieder!

Polizei in der Unterkunft / im Lager?

Vorbereitung zählt!

Finde heraus, wer einen negativen Bescheid vom BAMF bekommen hat, und von Abschiebung bedroht ist.
Wo gibt es gute Verstecke im Lager, in die man schnell gelangen kann?
Welche Sozialarbeiter*innen sind oder Securities gut und können helfen? Sprich mit ihnen!
Halte dich über Abschiebetermine auf dem Laufenden! So weißt du, wann die Polizei das Lager betreten könnte. Informationen gibt es zum Beispiel auf Instagram, Facebook oder Telegram:

Wenn die Polizei das Camp betritt, sollten sich diejenigen verstecken, die von Abschiebung bedroht sind. Diejenigen, die nicht bedroht sind, können Schutz bieten.
Dazu solltet ihr euch im Vorfeld organisieren. Sprich mit den Menschen in deiner Unterkunft. Viele haben Angst oder sorgen sich um ihr eigenes Asylverfahren, aber gemeinsam könnt ihr Abschiebungen verhindern: Menschen, die nicht von Abschiebung bedroht sind, können andere verstecken. Viele Leute könnten ihre Zimmer tauschen. Ihr könnt euch bei Abschiebungen am Eingang versammeln und Unruhe stiften und die Polizei ablenken. Ihr könnt euch gegenseitig mit Trillerpfeifen warnen.
Die Polizei will auch in anderen Räumen nach Menschen suchen, in denen sie nicht wohnen! Wenn sie in dein Zimmer kommen und jemand anderen suchen, widersprich dem deutlich, aber ruhig. Die Polizei darf dein Zimmer “betreten”, aber nicht “durchsuchen”. Sie darf also nicht in Schränken oder unter dem Bett nachsehen.
Informiere andere über Abschiebungen und das Verhalten der Polizei! Versuche dafür heimlich Videos oder Audioaufnahmen zu machen. Beobachte genau und schreibe danach alles auf.

Die Polizei holt dich von der Arbeit ab:

Für das Büro oder das Betriebs-Gelände braucht die Polizei einen Durchsuchungs-Beschluss. Bitte deine Chefin oder deinen Vorgesetzten darum, von der Polizei diesen Beschluss zu verlangen.
Du kannst deinen Kolleg*innen erklären, dass die Polizei dich nicht für eine Straftat verhaftet, sondern dass die Polizei oft so brutal bei Abschiebungen ist.
Wenn deine Arbeit ein Grund für ein Bleiberecht sein kann, bitte deine Kolleg*innen, deinen Arbeitsvertrag, einen aktuellen Lohnzettel oder auch ein Unterstützungsschreiben an deine Anwältin oder einen Unterstützer zu mailen.

Die Polizei holt dich von der Behörde ab oder bei einer Straßenkontrolle:

Wenn die Abschiebegefahr groß ist, nimm bei einem Behörden-Termin am besten immer eine Freundin oder einen Unterstützer mit und sei nicht alleine unterwegs. Sie können für dich außerhalb Ausländerbehörde und im Zimmer des Sachbearbeiters nachsehen, ob die Polizei da ist und dich heimlich warnen.
Wenn du zu einem Termin bei einer Behörde nicht gehen kannst, musst du ihn absagen. Schreibe dazu am besten eine Email an dem Tag des Termins an die Behörde. Du solltest einen wichtigen Grund haben (zum Beispiel Krankheit) und einen Beweis (zum Beispiel Krankschreibung vom Arzt) schicken. Wenn du ohne Entschuldigung einen Termin verpasst, kann die Behörde dich als “flüchtig” melden und dich zur Fahndung ausschreiben. Das bedeutet, die Polizei kann dich überall festnehmen und du kannst auch leichter in Abschiebehaft genommen werden.
Wenn dich die Polizei verhaftet, hast du das Recht, deine Anwältin oder andere Unterstützer*innen anzurufen.

Bitte melde jeden Versuch einer Abschiebung auch bei der Abschiebebeobachtung des Sächsischen Flüchtlingsrates:

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Polizei und Abschiebungen

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: Polizei und Abschiebungen

Die Polizei klingelt und eine Person, die mit dir zusammen wohnt, ist von Abschiebung bedroht?

Öffne nicht die Tür! Versuche erst mit der Polizei über den Lautsprecher zu reden und finde heraus, was sie wollen.
Achtung: Die Polizei kann auch auch lügen und einen anderen Grund als die Abschiebung nennen.
Sei also vorsichtig. Die Betroffene Person sollte sich sicherheitshalber im Zimmer von Mitbewohner*innen verstecken und die Tür abschließen.
Du kannst ein Telefon heimlich für Video- oder Audioaufnahmen bereit legen.
Am besten informierst du so schnell wie möglich Freund*innen oder einen Anwalt oder eine Anwältin.
Vor allem, wenn du alleine in der Wohnung bist, ist es gut, eine andere Person am Telefon zu haben.
Wenn du deine Anwältin erreichst, kann sie versuchen, mit der Polizei zu reden.

Wenn die Polizei vor der Wohnung ist und herein will, frage sie nach einem Durchsuchungsbeschluss.
Wenn die Polizei keinen hat, dürfen die Polizist*innen nicht eintreten, wenn du das nicht willst.
Das muss man ganz deutlich, aber ruhig sagen.
Lass dir von der Polizei nichts anderes erzählen!
Es gilt Art. 13 Grundgesetz, ohne Durchsuchungsbeschluss darf die Polizei nicht in deine Wohnung, wenn du das nicht willst.
Außer es droht plötzliche Gefahr, zum Beispiel weil die Polizei ein Verbrechen vermutet. Du kannst der Polizei ruhig erklären, dass keine “Gefahr in Verzug” droht und sie nicht hinein dürfen.

Wenn die Polizei sagt, dass sie eine Person abschieben will und nach ihr fragen, sage ihr, dass diese Person nicht da ist.
Die Polizei wird wahrscheinlich trotzdem versuchen, die Wohnung zu betreten. Sie werden sagen, dass sie sich nur “umsehen” [Betreten], aber nicht die Wohnung “durchsuchen”.
Das ist rechtlich leider etwas kompliziert.
Um eine Eskalation zu vermeiden, musst du vielleicht die Polizei in die Wohnung lassen, aber erkläre bestimmt, dass du nicht einverstanden bist.
Eigentlich darf die Polizei dann nur den Flur betreten oder vielleicht in einige Zimmer hineinsehen, aber sie darf nicht aktiv nach der Person suchen, die sie abschieben will.

Wenn die Polizei in einer Wohngemeinschaft ist, dürfen die Zimmer der Mitbewohner*innen abgeschlossen sein. Die Polizei hat keinen Zutritt!

Frage nach dem Namen Einsatzleiters oder der Einsatzleiterin.
Versuche dir alles genau zu merken: Wie viele sind es? Was sagen sie? Was machen sie?

Du solltest der Polizei überall hin begleiten. Du kannst der Polizei das Zimmer der Person zeigen, die abgeschoben werden soll. Auch in dieses Zimmer darf sie nur hinein gehen.
Widersprich jeder Art von Durchsuchung (zum Beispiel: Schränke öffnen, unter Bettdecken nachsehen).

Wenn die Polizei wieder weg ist, solltest du ein “Gedächtnis-Protokoll” machen und sofort alles genau aufschreiben, was passiert ist. Man kann auch eine Sprachnachricht aufnehmen.
Sprich mit einer Anwältin oder einer Beratungsstelle, ob du und die anderen Mieter*innen der Wohnung einen schriftlichen Widerspruch gegen die Durchsuchung machen könnt und die Polizei verklagt.

Polizei vor Krankenhaus und Schule?

In seltenen Fällen versucht die Polizei auch, jemanden aus einem Krankenhaus oder Kinder aus der Schule abzuschieben.
Das ist menschenrechtswidrig!
Krankenhauspersonal und Lehrkräfte müssen das verbieten und haben auch das Recht dazu.

Hier gibt es weitere Infos der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zu Abschiebeversuchen aus Schulen:

Was tun bei Abschiebungen von Schüler\*innen?

Auf dieser Homepage können Abschiebeversuche in einem Krankenhaus gemeldet werden. Es gibt auch weitere Informationen über Rechte und Möglichkeiten des Klinikpersonals:

Melde- und Informationsstelle für Abschiebungen aus dem Krankenhaus

Lies dir die folgenden Infos am besten in Ruhe durch, wenn du eine Abschiebung fürchtest. Während der Abschiebung hast du keine Zeit dafür.

Weitere Informationen zu: "Laufende Abschiebung"

Für viele ist es ein Schock: Die Polizei ist da. Das können viele Polizist*innen sein und sie sind möglicherweise auch sehr unfreundlich. Sie verstehen nicht, wie schlimm die Situation für dich ist. Sie haben auch keine Dolmetscher*innen dabei. Man kann oft nur schlecht mit der Polizei reden und versteht nicht, was sie wollen.

Auch wenn es schwer ist, versuche ruhig zu bleiben. Die Polizist*innen könnten auch Gewalt anwenden, fesseln oder Familien trennen, wenn sie dich für aggressiv halten.

Wer ist der leitende Polizist? Sprich ruhig mit ihm. Besonders wichtig ist Folgendes:

  • Ist ein Familienmitglied nicht zuhause? Wie will die Polizei verhindern, dass die Familie getrennt wird?
  • Ist jemand krank oder schwanger? Gibt es dafür Beweise? Fordere von der Polizei, dass sie nochmal einen Arzt rufen, der die “Reisefähigkeit” überprüft.
  • Hat jemand in der Familie einen Aufenthaltstitel oder eine Ausbildungs-Duldung oder Beschäftigungs-Duldung? Ist noch ein Asyl-Antrag offen?
  • Geht es jemandem nicht gut, zum Beispiel akute Panik? Dann verlange, dass ein Notarzt gerufen wird.

Versuche, Informationen zu sammeln:

  • Werdet ihr mit dem Bus oder, wie meistens, mit dem Flugzeug abgeschoben?
  • Von welchem Flughafen fliegt ihr und wann geht der Flug?
  • Werdet ihr davor zu einer Polizeistation gebracht?
  • Was ist das Ziel der Abschiebung? In welcher Stadt werdet ihr ankommen?

Man darf pro Person 20kg einpacken. Vergiss nicht das Wichtigste: Medikamente, Dokumente (Geburtsurkunden der Kinder, medizinische Unterlagen, Pässe etc.), Kleidung für die ersten Tage …

Die Polizei darf dir Bargeld wegnehmen. Damit sollst du einen Teil der Kosten für deine Abschiebung selber bezahlen. Sie dürfen auch deine Sachen nach Bargeld durchsuchen. Wenn dir eine Abschiebung droht, bring dein Geld am besten zu einer Vertrauens-Person. Sie kann damit einen Anwalt bezahlen oder dir das Geld nach der Abschiebung schicken. Die Polizei muss dir einen Beleg geben, wenn sie dir etwas wegnimmt. Mit diesem Beleg kann ein Unterstützer oder eine Anwältin überprüfen, ob die Polizei das durfte.

Oft nimmt die Polizei dir dein Telefon weg. Am besten ist es, du kannst noch irgendwo ein zweites Telefon verstecken. Wenn du es schaffst, mach heimlich Audio- oder Videoaufnahmen. Bestehe darauf, dass du mindestens einmal telefonieren darfst, bevor sie das Telefon wegnehmen: Ruf deine Vertrauensperson oder deine Anwält*in an. Wenn möglich, soll eine Unterstützerin kommen, und dir bei der Abschiebung beistehen. Oder sie kann für dich weitere Anrufe übernehmen, zum Beispiel den Anwalt anrufen. Du kannst auch Bekannte oder Freund*innen am Zielort der Abschiebung anrufen, damit sie dich abholen und einen Schlafplatz für dich organisieren.

Du oder deine Unterstützerin sollte auch die Abschiebe-Beobachtungs-Stelle kontaktieren. Informiere sie über deine Situation und frage, wie man dich unterstützen kann.

Die Polizei bringt die Menschen dann zur Polizeistation. Dann kommen sie zum Flughafen oder in einen Bus, mit dem sie abgeschoben werden. Eine Abschiebung dauert oft mehrere Stunden. Diese Zeit können deine Unterstützer*innen oder deine Anwältin für dich nutzen, um rechtlich deine Abschiebung zu verhindern. Aber sie haben nun viel zu tun, müssen schnell handeln und am Telefon erreichbar sein! Vielleicht können sie einen Asyl-Folge-Antrag ans BAMF oder einen Antrag auf Duldung an die Ausländerbehörde sowie einen Eilantrag gegen die Abschiebung beim Verwaltungsgericht stellen.

Wenn du rechtlich keine Chancen siehst, kannst du die Abschiebung auch anders verhindern. Aber Achtung: Die Polizei reagiert oft hart und gewaltvoll!

  • Du kannst versuchen, dich zu wehren und weg zu laufen
  • Freund*innen können für dich die Polizei blockieren
  • Du kannst dich im Flugzeug weigern, dich hinzusetzen

Überlege dir, was für dich und deine Familie besser ist: Wollt ihr lieber die Abschiebung so schnell wie möglich überstehen und so wenig Gewalt wie möglich erfahren? Oder wollt ihr alles versuchen, um Zeit zu gewinnen, um noch eine letzte Chance zu haben, die Abschiebung zu verhindern? Achtung: Wenn du dich stark wehrst und dadurch die Abschiebung verhinderst, kann es passieren, dass du in Abschiebehaft kommst und von deiner Familie getrennt wirst.

Bitte melde die Abschiebung oder den Versuch beim Abschiebemonitoring des SFR e.V:

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Laufende Abschiebung

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Zusätzliche Hinweise für Unterstützende zum Thema: Laufende Abschiebung

Eine Abschiebung ist traumatisch und kann oft nicht mehr unterbrochen werden. Einen Versuch ist es wert. Beistände und Zeug*innen sind jedenfalls immer wichtig. Versuche, ruhig zu bleiben. Konzentriere dich auf die Betroffenen, was brauchen sie gerade von dir? Steh den Betroffenen bei, aber suche auch Kontakt zu Polizist*innen und ggf. anwesenden Ärzt*innen.

Du kannst rechtliche Möglichkeiten checken, die eine Abschiebung noch stoppen können:

  • Gibt es neue Gründe oder Beweise für einen neuen Asylantrag? Für den Notfall findest du hier eine Vorlage .
  • Gibt es Gründe für eine Duldung? Vielleicht sind eigentlich alle Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt? Und die Abschiebung kam einfach vor der Entscheidung der Ausländerbehörde? Oder gibt es ganz neue ärztliche Gutachten für eine Reiseunfähigkeit? Oder ist eine Hochzeit geplant und die wichtigsten nötigen Dokumente sind bereits besorgt? Oder steht die Geburt eines Babys bevor? Es gibt viele Gründe für Duldungen und Abschiebehindernisse. In dem Stress einer laufenden Abschiebung müssen diese aber schon bekannt sein und es braucht fast immer irgendein Dokument als Beweis für ein Abschiebehindernis. Darum ist eine Vorbereitung auf eine drohende Abschiebung so wichtig.

Aber, wenn du rechtliche Gründe siehst, die eine Abschiebung verhindern können, solltest du es versuchen!

Anwält*innen, du selbst oder andere Unterstützer*innen müssen dafür so schnell wie möglich einen Antrag und alle Beweise an das BAMF (Asylfolgeantrag) oder an die Ausländerbehörde (Duldung) faxen. Dafür ist die Unterschrift und eine Vollmacht der betroffenen Person nötig. Das habt ihr am besten schon vorbereitet. Der Antrag sollte am besten auch an die Landesdirektion faxen und an die Bundespolizei, da diese 2 Behörden die Abschiebung organisieren. Die Anwältin, du oder andere Unterstützende müssen immer auch einen Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht schicken. Informiert auch die Abschiebe-Beobachtung am Flughafen, dass es offene Anträge gibt und die Bundespolizei erst die Antwort abwarten muss. Bei einem Asylfolgeantrag muss das BAMF per Email (an die Bundespolizei und die Landesdirektion) eine “Prognose-Entscheidung” abgeben, davor darf nicht abgeschoben werden! Die Anwältin, du oder andere Unterstützende müssen darum viel mit der Abschiebebeobachtung, der Bundespolizei und der Landesdirektion telefonieren, am Telefon erreichbar sein und positive Entscheidungen so schnell wie möglich weitergeben. Manchmal dauert die Entscheidung vom Verwaltungsgericht oder vom BAMF länger und das Flugzeug ist schon weg. Dann ist die Abschiebung erst einmal gestoppt.

Du kennst dich mit den Gesetzen aber nicht so gut aus? Es gibt noch weitere Möglichkeiten, zu unterstützen:

Du kannst auch wichtige Informationen sammeln: Wer ist die Einsatzleitung, von welchem Flughafen wird abgeschoben?

Du kannst der Polizei die Abschiebehindernisse sagen. Du kannst verlangen, dass sie ernst genommen werden. Du kannst einen Arzt anfordern, wenn die betroffene Person schwer krank ist oder eine Panikattacke hat. Du kannst Anwält*innen und andere Unterstützer*innen anrufen oder heimlich Videoaufnahmen machen.

Du bist eine wichtige Zeugin und ein Beistand. Achte darauf, die Situation nicht zu eskalieren, aber lass dich auch nicht rausdrängen, wenn du gebraucht wirst. Du kannst auch helfen, wichtige Dinge einzupacken oder dich um verängstigte Kinder kümmern - wenn das wirklich der Wunsch der Betroffenen Personen ist. Es ist nicht deine Aufgabe, die Abschiebung leichter für die Polizei zu machen!

Wenn möglich, können du und andere zusammen eine Blockade organisieren, vor dem Haus, dem Bus, der Polizeistation oder dem Flughafen bei einem regulären Linienflug. Bei Sammelabschiebungen müsste vermutlich eine sehr große Blockade eines Flughafengates oder eines extra Bereichs organisiert werden. Blockierenden drohen Anzeigen, sie gehen also ein strafrechtliches Risiko ein. Ortsgruppen der Roten Hilfe oder der lokale Ermittlungsausschuss können hier unterstützen.

Versuche, nach einer vollzogenen Abschiebung den Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Vielleicht kannst du bei den dringendsten Bedarfen unterstützen? (z.B. Geld, Kontakt halten zu Anwältinnen, etc.)

Auch für Unterstützende können Abschiebungen traumatisierend sein. Vor allem, wenn sie selber von Abschiebung bedroht sind. Viele Abschiebungen kann man leider nicht mehr stoppen. Es ist nicht deine Schuld, wenn es nicht klappt. Sprich mit anderen über deine Erfahrungen, das kann helfen.

Denn es ist sehr schwer, alleine gegen eine Abschiebung zu kämpfen, es braucht am besten mehrere Unterstützer*innen und gute Kontakte zu NGOs, Beratungsstellen, Medien. Darum: organisiert und vernetzt euch!

Was bedeutet Abschiebehaft?

Wenn die Ausländerbehörde dich abschieben will, kann sie dich dafür in Haft nehmen.

Weitere Informationen zu: "Abschiebehaft"

Für eine Abschiebung kann man wenige Tage oder bis zu 6 Monate in Haft genommen werden. Die sächsische Abschiebehaft ist in Dresden. Auch ohne eine Straftat begangen zu haben, kann man eingesperrt werden. Die Polizei kann dich zuhause oder bei einem Behörden-Termin abholen. Dann wirst du ins Gericht für eine Anhörung gebracht.

Es ist wichtig, dass Anwält*innen oder eine Vertrauensperson bei der Anhörung dabei sind. Du musst das zu Beginn der Anhörung fordern! Du kannst auch eine bestimmte Anwältin verlangen.

In der Abschiebehaft hast du das Recht auf eine Beratung von Anwält*innen und die Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden. Du kannst mit dem Sozialdienst sprechen und beide Beratungen beantragen.

Weitere Infos und Kontakt:

Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden
Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V.
Dresden
kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de
www.abschiebehaftkontaktgruppe.de

Beraten Menschen in Abschiebehaft in der Abschiebehaftanstalt Dresden

Wie groß ist das Risiko?

Wenn du eine einfache Duldung hast, kannst du abgeschoben werden und davor auch in Abschiebehaft kommen. Auch wenn du schon viele Jahre hier bist oder einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hast, kann die Ausländerbehörde dich abschieben und vorher in Haft nehmen.

Die Gefahr ist groß,

  • wenn schon einmal Abschiebungen gescheitert sind, weil du nicht zu Hause warst oder Termine bei der Ausländerbehörde verpasst hast.
  • wenn du in mehreren EU-Ländern einen Asylantrag gestellt hast.
  • wenn du dich gegen eine Abschiebung gewehrt hast.
  • wenn die Ausländerbehörde weiß, dass du einen falschen Pass oder einen falschen Namen angegeben hast.
  • wenn du weggezogen bist und dich einige Monate nicht bei der Ausländerbehörde oder dem Sozialamt gemeldet hast.
  • wenn du an der Grenze von der Bundespolizei erwischt wirst, aber kein Visum und eine Einreise-Sperre hast oder keine Asyl-Gründe.
  • wenn du ein Mann bist: Zur Zeit (2024) werden in Sachsen keine Frauen und Kinder inhaftiert.
  • wenn du Straftaten begangen hast – auch, wenn das keine Voraussetzung ist für Abschiebehaft.

Was kannst du tun?

Wenn du Angst vor Abschiebung und Abschiebehaft hast, suche eine Beratung auf:

Auf unserer Kontakte-Übersicht findest du gute Beratungsstellen in Sachsen.

Trage den Namen und die Kontaktdaten deiner Anwältin oder deines Anwalts und einer Person, der du vertraust, immer bei dir! Hier findest du eine Vorlage für deine “Person des Vertrauens” in Abschiebehaft:

Vorlagen zum Ausdrucken

Wenn du verhaftet wirst, bestehe darauf, dass sie informiert werden und zur Anhörung vor Gericht kommen.

Die Ausländerbehörde will das Gericht überzeugen, dass du vor deiner Abschiebung fliehen willst. Sie schreibt dem Gericht Beweise, dass du dich vor der Behörde versteckst. Die Behörde nennt das “Untertauchen”. In unserem Dublin-Flyer findest du mehr Informationen zum Thema “Untertauchen”.

Die Anhörung vor dem Gericht

Vor der Abschiebehaft wirst du von der Polizei ins Gericht gebracht für eine Anhörung. Bei der Anhörung geht es nicht um deine Asylgründe! Es geht darum, ob das Gericht glaubt, dass du dich vor einer Abschiebung verstecken wirst. Versichere dem Gericht, dass du bereit bist, dich regelmäßig zu melden und dass du nicht vor einer Abschiebung weglaufen willst. Wenn du dann nicht in Haft genommen wirst, gehe dringend zu einer Beratungsstelle oder zu Anwält*innen.

Was passiert in der Abschiebehaftanstalt?

Du wirst du von einem Arzt untersucht, ob du gesund genug bist für eine Inhaftierung und die Abschiebung. Falls du krank bist und Medikamente brauchst, erzähle das dem Arzt. Du kannst einen Anwalt oder eine Anwältin, die Abschiebehaft-Kontaktgruppe, Berater*innen für ein (zweites) Asylverfahren, eine Psychologin oder einen Seelsorger treffen. Dabei muss dir der Sozialdienst helfen. Du musst alle deine Sachen und auch Bargeld abgeben. Wenn du mehr als 200€ dabei hast, behalten sie das Geld auch nach der Abschiebung. Du musst auch dein Smartphone abgeben. Du kannst aber beantragen, dass du es für eine kurze Zeit bekommst, damit du dir Kontakte und Telefonnummern oder Passwörter für Email und Facebook aufschreiben kannst und Fotos oder Dokumente auf deinem Smartphone an deine Anwältin oder Unterstützer schicken kannst. Du kannst eine Stunde am Tag das (langsame) Internet benutzen. Du kannst dir auch ein einfaches Telefon ausleihen und damit telefonieren. Kontaktiere so schnell wie möglich Unterstützer*innen, deinen Anwalt oder die Abschiebehaftkontaktgruppe, damit sie dir helfen können.

Diesen Abschnitt findest du auch einzeln im Flyer
Abschiebehaft

Deutsch – Zuletzt aktualisiert:

Anhang

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind und dich in deinem Kampf um Bewegungsfreiheit unterstützen.

Wir freuen uns über Kritik, Vorschläge und Mithilfe.

Schreibt dazu an: info@bringbackourneighbours.de

Öffentlichkeit schaffen und Unterstützung gewinnen

Hinweise für Fachkräfte der Sozialen Arbeit

Kontakte zu Verantwortlichen & Unterstützer*innen

Druckvorlagen