Abschiebung verhindern
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Wann droht meine Abschiebung…
Um eine Abschiebung verhindern zu können, musst du erst wissen, ob eine Abschiebung droht und wie groß die Gefahr ist:
- Eine “Duldung” bedeutet meistens Abschiebegefahr.
- Auf diesen Duldungen steht: “Erlischt unabhängig von der Gültigkeit am Tag der Abschiebung”
- Gefährlich ist es vor allem, wenn eine Duldung nur 3 Monate gültig ist.
- Beschäftigungs-Duldung oder Ausbildungs-Duldung sind keine Gefahr.
- Auch wenn man eine “Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt” [“Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt] = BÜVA erhält, ist die Gefahr groß. Eine BÜVA ist ein DIN A 4 Blatt, das man von der Ausländerbehörde als “Ausweis” bekommt, der oft nur 1 Monat gültig ist und große Abschiebegefahr bedeutet. Bitte suche so schnell wie möglich eine Beratungsstelle auf, wenn du statt einer Duldung eine BÜVA bekommst.
- Man kann auch bei Terminen in der Behörde abgeschoben werden. Wenn es ein ungewöhnlicher Termin ist, solltest du vorsichtig sein und den Termin lieber absagen.
- Man kann auch abgeschoben werden, wenn man keinen Pass abgegeben hat.
- Auch wenn du einen Antrag auf Aufenthalt gestellt hast, kannst du abgeschoben werden, bevor die Ausländerbehörde über deinen Antrag entschieden hat. Das kannst du verhindern, wenn du zusätzlich einen Eilantrag stellst oder ein Versprechen von der Landesdirektion anfragst, dass sie nicht abschieben wollen. Dabei können Anwält*innen oder Beratungsstellen helfen.
- Menschen mit Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, EU-Bürger*innen mit Freizügigkeit haben keine Gefahr.
- Auch nach vielen Jahren in Deutschland oder wenn man Arbeit hat, krank ist oder die Kinder in die Schule gehen, ist eine Abschiebung möglich.
Jeder Fall ist anders. Du brauchst die Hilfe einer Beratungsstelle oder von Anwält*innen, die sich gut mit Migrationsrecht auskennen. Sie müssen deinen Fall genau prüfen.
…und wie schütze ich mich vor Abschiebungen?
Hier erfährst du Termine von Sammelabschiebungen:
de.deportationwatch.net/en
Facebook: @Deportation-Alarm
Instagram: @deport_alarm
Telegram: @deportation_alarm
Du kannst dich verstecken, und woanders schlafen. Aber du solltest trotzdem Termine bei Behörden einhalten – oder begründet absagen, zum Beispiel weil du krank bist.
Willst du wissen, ob die Polizei bei dir war, wenn du nicht zuhause bist? Vertrauenswürdige Nachbar*innen können dich informieren, wenn du mit ihnen darüber sprichst. Wenn du alleine wohnst, kannst du auch einen kleinen Zettel oder einen Zahnstocher fest in den Türspalt klemmen, wenn du die Wohnung verlässt. Wenn du wieder kommst, kannst du so überprüfen, ob jemand die Tür aufgemacht hat.
W2eu hat eine Broschüre geschrieben mit wichtigen Tipps, wie man Abschiebungen verhindern kann:
Mehrsprachige Infos zu Widerstand gegen Abschiebungen findest du auch bei No Border Assembly
Es gibt die Möglichkeit von Soli-Asyl. Das heißt, du wohnst bei anderen Leuten, wo die Polizei dich nicht finden kann. Hier findest du weitere Informationen in verschiedenen Sprachen:
Es gibt auch die Möglichkeit von Kirchen-Asyl. Das heißt, du wohnst in einer Kirche oder einem Pfarrhaus. Die Polizei weiß, wo du bist, aber sie darf dich nicht abholen. Meistens geht das aber nur, wenn es sich um eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat handelt wegen der Dublin-Regelung. Und am besten hast du auch schon persönlichen Kontakt zu Kirchenmitgliedern oder Pfarrer*innen. Hier findest du erste Informationen: