Vorlagen zum Ausdrucken
Deutsch – Zuletzt aktualisiert:
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Wir haben Druckvorlagen zusammengestellt, die im Notfall, also im Falle einer laufenden Abschiebung genutzt werden können. Wir raten aber dringend zu Anträgen und Vollmachten, die von Anwält*innen oder Beratungsstellen, bezogen auf den speziellen Einzelfall, erstellt werden. Die Vorlagen sind nur auf Deutsch.
Die zentrale Ausländerbehörde eines Bundeslandes organisiert die Abschiebung, die Polizei führt sie durch.
2025 entschied das Bundesverfassungsgericht: Die Polizei braucht für Abschiebungen einen Durchsuchungs-Beschluss vom Amtsgericht. Ohne Beschluss musst du sie nicht in die Wohnung lassen. Das gilt auch für Zimmer in Unterkünften oder Lagern oder beim Arbeitgeber. Die Polizei darf nur ohne Durchsuchungsbeschluss in dein Zimmer, wenn sie dich hineinlaufen sieht oder durch ein Fenster sieht. Wenn die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss kommt, kannst du Widerspruch einlegen.
Bundesverfassungsgericht 2025: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung in einer Gemeinschaftsunterkunft zum Zwecke der AbschiebungDie Polizei kann dich zur Abschiebung an vielen Orten abholen: aus der Wohnung, bei Behörden, bei der Arbeit oder auf der Straße. Auch bei Familie oder Freund*innen versucht sie es manchmal, wenn deren Adresse bekannt ist. Alle Adressen, die Behörden kennen (z. B. Sozialamt, Ausländerbehörde, BAMF, Rathaus), können gefährlich sein. Die Polizei kommt zu jeder Tageszeit, oft sehr früh morgens. Dann lässt sich eine Abschiebung meist kaum noch verhindern. Bis zum Flug bleiben oft nur wenige Stunden.
In diesem Flyer findest du Infos, was man bei einer laufenden Abschiebung tun kann.
Bleib ruhig und lass das Licht aus! Öffne nicht die Tür!
Wenn die Polizei nicht sehen kann, dass du da bist dann muss sie wieder gehen
Informiere danach sofort deinen Anwalt oder Unterstützer*innen. Du brauchst dringend Beratung. Wenn die Polizei es einmal versucht, kommt sie oft bald wieder!
Vorbereitung zählt!
Finde heraus, wer einen negativen Bescheid vom BAMF bekommen hat, und von Abschiebung bedroht ist.
Überlegt, wo es schnelle Verstecke im Lager gibt.
Rede mit vertrauenswürdigen Sozialarbeiter*innen oder Securities.
Informiere dich über Abschiebetermine:
Erkläre Kolleg*innen, dass es keine Festnahme wegen einer Straftat ist und dass Abschiebungen oft brutal ablaufen.
Wenn deine Arbeit ein Grund für ein Bleiberecht sein kann, bitte deine Kolleg*innen, deinen Arbeitsvertrag, einen aktuellen Lohnzettel oder auch ein Unterstützungsschreiben an deine Anwältin oder einen Unterstützer zu mailen.
Bei akuter Abschiebegefahr gehe nicht allein zu Terminen und versuche, nicht allein unterwegs zu sein.
Freund*innen können vor oder im Amt prüfen, ob Polizei da ist, und dich warnen.
Kannst du einen Termin nicht wahrnehmen, sage ihn am selben Tag per E-Mail ab. Du brauchst einen wichtigen Grund (z. B. Krankheit) und einen Nachweis (z. B. Krankschreibung). Wenn du das nicht tust, kannst du als „flüchtig“ gemeldet werden: Dann kann die Polizei dich überall festnehmen und Abschiebehaft droht schneller.
Wirst du verhaftet, hast du das Recht, deine Anwältin oder Unterstützer*innen anzurufen.
Bitte melde jeden Versuch einer Abschiebung auch bei der Abschiebebeobachtung des Sächsischen Flüchtlingsrates:
Gegen eine laufende Abschiebung kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Das sollte unbedingt die zuständige Anwältin tun! Nur, wenn es nicht anders geht, sollte diese Vorlage benutzt werden. Sie muss an das Verwaltungsgericht gefaxt werden, am besten telefoniert man auch mit dem Gericht und den beteiligten Behörden, also Landesgericht und Bundespolizei, dass ein Eilantrag gestellt wurde und eine Abschiebung möglicherweise abgebrochen werden muss. Es braucht zusätzlich noch einen Anhang zum Eilantrag, der für die betroffene Person/Familie individuell geschrieben werden muss. Darin sollen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, genau erklärt werden. Zum Beispiel eine schwere Krankheit oder ein Bleiberecht (z.B: Ausbildung, nachhaltige Integration) oder dass die Familie länger getrennt wird etc. Soweit möglich, sollten diese Gründe auch bewiesen werden.
Bestenfalls sind Anwältinnen oder Beratungsstellen bevollmächtigt. Im Notfall kann man einen Unterstützerin oder Sozialarbeiterin bevollmächtigen. Die Vollmacht kann helfen, dass diese Anträge stellen, mit Anwält*innen und Behörden sprechen dürfen, oder dringende Angelegenheiten klären können, wenn Betroffene schon von der Polizei abgeholt oder auch schon abgeschoben wurden. Bitte sprecht den Umfang von Vollmachten genau ab und geht verantwortungsvoll damit um und bevollmächtigt so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich
Dieser Folgeantrag sollte nur genutzt werden, wenn es keine Anwältin oder Beratungsstelle gibt und die Abschiebung akut droht oder sogar bereits läuft oder. Er muss aber von der Person unterschrieben und an das BAMF gefaxt werden. Faxe es an die Außenstelle des BAMF von deinem Wohnort und an die Zentrale. Wenn die Abschiebung schon läuft: Informiere eine Abschiebebeobachtungsstelle und die Bundespolizei am Flughafen, dass ein Folgeantrag gestellt wurde. Die Abschiebung darf nicht starten, bevor das BAMF auf diesen Antrag antwortet. Das macht sie meistens per Mail oder Telefon direkt an die Bundespolizei.
Betroffene von Abschiebehaft können eine sogenannte Person des Vertrauens zusätzlich oder anstatt einer Anwältin benennen. Die Person des Vertrauens unterstützt die Person, die im Abschiebegefängnis selbst oft wenig regeln kann. Sie kann auch Beschwerden gegen die Haft für die Betroffenen einreichen und Akteneinsicht nehmen. Die Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden berät ehrenamtlich in der Abschiebehaft und unterstützt gerne dabei.
Eine Eidesstattliche Versicherung ist so ähnlich wie eine schriftliche Zeugenaussage, bei der man schwört, die Wahrheit zu sagen. Man kann es als Beweis gegenüber Behörden benutzen. Wenn man dabei lügt, droht eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis.